Landkreis Lüchow-Dannenberg bezahlt kein Bargeld für ausreisepflichtige Asylbewerber
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat abgelehnt, für mindestens fünf Flüchtlingen die Geldleistungen in Bar zu bezahlen. Der Grund: Die Betroffenen haben sich einer Überstellung in ein sicheres EU-Land entweder widersetzt oder entzogen.
Sie erhalten statt Bargeld Gutscheine für Lebensmittel und Hygieneartikel. Dieser Schritt wurde vom Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert, da dieser Schritt menschenunwürdig und rechtswidrig sei.
Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, sagte. "Jeder Mensch muss zumindest ein Taschengeld erhalten", darüber hinaus halte man das Vorgehen der Behörden in Lüchow für rechtswidrig und auch mit Blick auf den Datenschutz für nicht zulässig.
Auf der anderen Seite erklärte der Kreissprecher des Landkreises David Leu zu NDR 1 Niedersachsen, "Da besteht kein Spielraum für die Verwaltung als ausführendes Organ.“ Von Daher betrachtet man die Gutscheine als Legitim und das Landkreis stützte sich auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Auch künftig werde der Landkreis an Ausreise-Verweigerer nur noch Gutscheine ausgeben. Man zahle diesem Personenkreis auch kein Taschengeld mehr.
Das Ministerium hat am Donnerstag auf Anfrage des NDR mitgeteilt, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Bericht zum Umgang mit ausreisepflichtigen Flüchtlingen anfordern zu wollen.