Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Wird die AFD vom Bundesverfassungsgericht beobachtet?

Freitag 12.Oktober.2018 - 06:47
Die Referenz
Bassam El Samad
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Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen, ob die Partei der AFD auf die Beobachtungsliste aufgeführt wird. Die Bundesländer müssen an diesem Fall teilnehmen, sie sollen so schnell wie möglich ihre Informationen und Einschätzungen über die AFD an das Bundesverfassungsgericht schicken, wo 13 Bundesländer bereits Materiale an das BVG geschickt haben.

 

Das Bundesverfassungsgericht soll bis zum Jahresende eine Entscheidung über den Fall treffen, ob die AFD bundesweit durch das BVG beobachtet werden oder nicht.

 

Schleswig-Holstein Ministerpräsident Daniel Günther positionierte sich für eine Beobachtung gegen die AFD, „Die Flüchtlingskrise spaltet die Gesellschaft, und die AFD reitet immer radikaler auf dieser Welle. Deshalb muss der Verfassungsschutz das arbeitsteilige Zusammenwirken von AFD und Neonazis sehr genau beobachten“.

 

Baden-württembergische Innenminister Thomas Strobel sagte zu dem Spiegel, „Die ADF entwickelte sich in Richtung Rechtsextremismus“.

 

 

Die deutschen würden laut einer Umfrage die Auflistung der AFD auf der Beobachtungsliste des BVG, das bestätigte eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „Civey“ im Auftrag der Onlineportale der Funke Mediengruppe, die sagte, eine Mehrheit der Deutschen wäre dafür, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

 

Der deutsche Innenminister Seehofer kommentierte den Fall der AFD und sieht keinen Grund für die Beobachtung der AFD durch das BVG, er sagte zu Zeitungen der Funke Mediengruppe, „natürlich muss man immer genau hinschauen, und das tut der Verfassungsschutz, ob es sich bei Aussagen von Parteimitgliedern oder Zusammenarbeit mit bestimmten Gruppen um Einzelmeinungen oder parteipolitische Linie handelt“.

 

Was bedeutet, wenn eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird? 

 

Der Verfassungsschutz prüft erstmal Einschätzungen, Informationen und Materialen über eine Partei, ob diese Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Sicherheit des Landes oder einzelnen Bundeslandes gefährdet, die Zusammenarbeit der Bürger gefährdet oder mit Gewalt seine Ziele erreichen würde.

Dadurch prüft der Verfassungsschutz es mit Hilfe der Behörden der Bundesländer, ob Parteien bestrebt sind, den Kernbestand des Grundgesetzes zu beschädigen.

 

 

 

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