Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Bouffier will PCR-Testpflicht für Ungeimpfte

Freitag 10.September.2021 - 10:40
Die Referenz
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Menschen ohne Impfung oder die eine Corona-Erkrankung überstanden haben, müssen weiterhin am Leben teilhaben, sagt Hessens Ministerpräsident Bouffier. Aber besser nach einem genauen PCR-Test. Gegner einer PCR-Testpflicht erleiden vor einem Gericht in Nordrhein-Westfalen einen Rückschlag. Wie ntv berichtet : Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hält den Einsatz von PCR-Tests in bestimmten Bereichen für angemessen für die Corona-Zugangsregelungen für Ungeimpfte. Menschen ohne Impfungen oder die eine Corona-Erkrankung überstanden haben, müssen weiterhin am Leben teilnehmen, sagte der CDU-Politiker im Hessischen Rundfunk. „Ich kann das Rathaus nicht schließen, und vieles andere kann ich auch nicht. Dann muss es getestet werden. Und zwar so, dass wir sicher sein können, dass solche Leute nicht die Sicherheit anderer gefährden“ Personen." Bouffier sagte, es gebe daher viele Argumente dafür, PCR-Tests anstelle von Schnelltests zu verlangen. "Wir stimmen uns auch mit den anderen Bundesländern ab", sagte der Ministerpräsident. „Der Vorteil eines PCR-Tests ist, dass er viel genauer ist. Auch das Land Hessen will sich derweil mit der Frage nach keiner Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte befassen – und setzt sich für eine bundesweit möglichst einheitliche Regelung ein. Das sagte ein Regierungssprecher in Wiesbaden. Ob Hessen Menschen ohne Impfung nicht mehr für Verdienstausfall bezahlen wird, wenn Quarantäne angeordnet wird, soll Anfang der Woche Thema des Corona-Kabinetts sein. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben dies bereits angekündigt. In Nordrhein-Westfalen hingegen erlitten Gegner der dort in Diskotheken geltenden PCR-Testregelung einen Rückschlag. Ein Gericht hat den Eilantrag eines Diskothekenbetreibers gegen die Verpflichtung zur Durchführung eines PCR-Tests für Discobesucher, die keine Corona-Impfung haben und sich nicht von Corona erholt haben, abgelehnt. Eine solche Pflichtprüfung sei „verhältnismäßig“, entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes Münster. Laut aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes dürfen nicht geimpfte Personen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr eine Diskothek nur besuchen, wenn sie einen aktuellen negativen PCR-Test haben. Dagegen klagte der Betreiber einer großen Diskothek in Hagen. Die Disco hat die maximale Gästezahl um die Hälfte reduziert und den Zugang von einem Antigen-Schnelltest in einem von ihr betriebenen Corona-Testzentrum abhängig gemacht. Die Klägerin begründete den Antrag damit, dass die Kosten und der erhöhte Planungsaufwand eines PCR-Tests rund 30 Prozent ihrer potenziellen Gäste vom Besuch der Diskothek abhalten würden. Auch ein Antigen-Schnelltest ist ausreichend. Dem ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Verpflichtung zur Durchführung eines PCR-Tests für nicht geimpfte Diskothekenbesucher verstoße offensichtlich nicht gegen deren Betreiber „in ihren verfassungsrechtlich geschützten Rechten“. Die Verordnung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bedingungen in Diskotheken besonders infektionsfördernd sein können. Diskotheken werden in geschlossenen Räumen mit lauter Musik betrieben, was lautes Sprechen zumindest unabdingbar macht. Das Gericht entschied, dass der Mindestabstand auf der Tanzfläche wegen „alkoholbedingter Hemmungslosigkeit“ nicht eingehalten werden könne. Daher sind PCR-Tests, die im Vergleich zu einem Antigen-Schnelltest empfindlicher und genauer sind, verhältnismäßig. Die Entscheidung ist endgültig.
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