Die neuen Regierungspläne für Geimpfte und Genesene
Freitag 30.April.2021 - 11:32
Berlin - tagesspiegel - Angela Merkel bringt das Dilemma so auf den Punkt: „Wir werden zwar immer mehr Geimpfte haben, aber auch immer noch einen relevanten Teil der Bevölkerung, der nicht geimpft ist .“ Die Kanzlerin meint die Übergangsphase, wo es noch Priorisierungen gibt, also längst nicht jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann.
Nun liegt nachbden Diskussionen beim jüngsten Impfgipfel als Ergebnis der mit Spannung erwartete Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu den Rechten für Geimpfte vor. Das Kurzfazit: Es gibt einige Grundrechte zurück, aber es wird keine vorgezogenen Sonderöffnungen von Hotels, Restaurants oder Theatern für Geimpfte geben. Der Entwurf einer „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ liegt dem Tagesspiegel vor.
Der Druck ist groß, dass Kabinett, Bundestag und Bundesrat das Ganze nicht erst bis zum Mai biligen , sondern womöglich schon bis Ende kommender Woche. Für den 7. Mai ist eine Bundesratssitzung angesetzt. Auch das Gesetz zur bundesweiten Notbremse war schließlich in einem beschleunigten Verfahren durchgesetzt worden.
Die Verordnung spiegelt die Vorsicht von Bund und Ländern wieder. Wissend, dass schon bald Gerichte die Regierenden zwingen könnten, Grundrechte an vollständig Geimpfte zurückzugeben. Andererseits soll es keine breite Benachteiligung von Ungeimpften werden, zudem könnte dies sonst wie ein Impfzwang durch die Hintertür wirken.
Die geplanten Regeln für Geimpfte und Genesene im Überblick:
Private Treffen: Wenn sich nur vollständig Geimpfte oder Genesene treffen, zum Beispiel zum Abendessen, Feiern oder Skatspielen, geht das künftig in beliebiger Zahl. Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht mehr.
Außerdem werden Geimpfte oder Genesene bei privaten Treffen nicht mitgezählt, das heißt: In Regionen wie Berlin mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, wo sich ein Haushalt plus eine weitere Person (plus Kinder bis 14 Jahre) treffen darf, könnten beliebig viele Geimpfte oder Genesene zusätzlich teilnehmen.
Diese gemäß der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von 100 greifende Maßnahme von 22 bis 05 Uhr gilt für Geimpfte und Genesene nicht. Die könnten sich also zum Beispiel auch zu einem nächtlichen Umtrunk im Park treffen oder eben zu privaten Treffen und danach unbehelligt zur eigenen Wohnung zurückfahren.
Die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes gilt nicht für geimpfte Personen und genesene Personen“, heißt es wörtlich im Entwurf.
Wer aus Gebieten zurück nach Deutschland reist, die als Corona-Risikogebiet eingestuft sind, muss beim Rückflug ebenfalls keinen Test, sondern den Impfnachweis vorlegen. Auch die Quarantänepflicht entfällt. Ausnahme: Die Pflicht „zur Absonderung“ bestehe weiter, wenn es Kontakt gab zu einer Person, die mit einer Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist, „die aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung stammt“.