Infektionsschutzgesetz geht durch den Bundesrat
Donnerstag 22.April.2021 - 11:07
Der Bundesrat hat das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Die Länderchefs übten zwar deutliche Kritik an der Ausgestaltung der „Notbremse“, legten aber keinen Einspruch ein. Bundespräsident Steinmeier unterzeichnete das Gesetz wenig später.
Wie der Welt berichtet : Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der „Bundesnotbremse“ hat den Bundesrat passiert. In der Länderkammer wurde am Donnerstag kein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz am Nachmittag. Zum Inkrafttreten muss es jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Nach der Neuregelung dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer Stadt Menschen ab 22.00 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben bis Mitternacht erlaubt.
Es darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden. Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) verwies in seiner Rede auf juristische und praktische Probleme bei den vorgesehenen Neuregelungen. So bezeichnete der CDU-Politiker die starren Ausgangsbeschränkungen als „verfassungsrechtlich problematisch“.
Bouffier betonte zugleich: „Es geht nicht um die Frage, dass wir handeln. Es geht um die Frage, wie wir handeln.“ Seine Regierung werde einer Anrufung des Vermittlungsausschusses trotz der Kritik nicht zustimmen. Man müsse handeln, um die Pandemie nicht außer Kontrolle geraten zu lassen und um Monate zu verlängern. Bouffier sprach von der „größten Krise unseres Landes“.
Alle sechs Ministerpräsidenten, die sich in der Aussprache zu Wort meldeten, äußerten erhebliche Bedenken. Sie erkannten aber wegen der anhaltenden Corona-Pandemie den Handlungsbedarf an und wollten das Gesetz daher nicht aufhalten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb in der Sitzung nochmals für das Gesetz und spielte schon den Ball ins Feld der Länder zurück. „Seit Anfang März sind die Instrumente ja alle benannt, aufgeschrieben, eigentlich vereinbart und geeint, inklusive der Ausgangsbeschränkungen“, sagte er.
„Und da müssen wir uns ehrlich machen: Obwohl Bund und Länder dasselbe wollen, ist bei vielen der Eindruck entstanden, wir würden nicht am selben Strang ziehen in den letzten Wochen.“ Das einheitliche Handeln, so der Eindruck, sei verloren gegangen. Das Gesetz sei „das Ergebnis all dieser Entwicklungen“.
Das vom Bundestag am Mittwoch beschlossene Gesetz ist ein Einspruchsgesetz. Das heißt, eine Zustimmung des Bundesrates war nicht nötig. Die Länderkammer hätte aber den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen und das Gesetz damit zeitlich aufhalten können.