Ausgangssperre und Treffen mit einer Person pro Tag
Sonntag 11.April.2021 - 12:47
Berlin - dpa-msn- Die Corona-Maßnahmen sollen nach Plänen der Bundesregierung detaillierter im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Nach einem ersten Entwurf, der WELT vorliegt, orientieren sich die Maßnahmen streng an der Grenze von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.
Überschreitet ein Landkreis oder eine Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100, treten am übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Sinkt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unter 100, entfallen die zusätzlichen Beschränkungen wieder.
Zur Begründung heißt es dem Entwurf: „Die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 hat sich zu einer sehr dynamischen Pandemie entwickelt, die bundeseinheitliche Regelungen und Maßnahmen zwingend notwendig macht.“
Es bestehe eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage. Deshalb seien Maßnahmen mit bundeseinheitlichen Standards erforderlich, die in einem Landkreis ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner gelten.
Private Zusammenkünfte sind auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person je Tag und Haushalt begrenzt. Mit der Begrenzung auf eine weitere Person geht der Entwurf allerdings über die Notbremse, die Bund und Länder am 3. März vereinbart hatten, hinaus. Analog zu dieser Notbremse ist ein Treffen von zwei Haushalten auf fünf Personen begrenzt, Kinder unter 14. Jahren werden nicht mitgezählt.
Von 21 bis 5 Uhr soll eine Ausgangssperre gelten. Als Ausnahmen gelten medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, die Betreuung von unterstützungsbedürftiger Personen und Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Schulen und Hochschulen dürfen im Rahmen der Notbremse nur Präsenzunterricht anbieten, wenn alle Teilnehmer einen nicht länger als 36 Stunden zurückliegenden negativen Sars-Cov-2-Test vorlegen. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 200, ist nur noch Distanzunterricht erlaubt.
Theater, Kinos, Museen, Zoos und Freizeiteinrichtungen wie Thermen und Saunen müssen schließen. Übernachtungen für Touristen sind verboten.
Einzelhändler müssen schließen. Ausnahmen gelten nur für den Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen. Die Öffnung von Buchhandlungen, wie sie einige Bundesländer (in Berlin war von „geistigen Tankstellen“ die Rede) ermöglichten, würde damit nicht mehr möglich sein. Zudem wird eine bundeseinheitliche Begrenzung der Kundenanzahl je Quadratmeter vorgeschrieben.
Restaurants und Kantinen müssen schließen und dürfen nur noch Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern, soweit möglich, Homeoffice ermöglichen.
Die Ausübung von Sport ist untersagt. Erlaubt ist nur noch das Training alleine, zu zweit oder Angehörigen des eigenen Haushalts. Der Profisport darf ohne Zuschauer weiter stattfinden.
Unklar ist, wie zum Beispiel Friseure mit dem neuen Gesetz behandelt werden würden. Zum einen schreibt der Entwurf die Schließung von „Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote“ vor. Zum anderen ist aber das Tragen von FFP2-Masken bei körpernahen Dienstleistungen im Entwurf vorgeschrieben.
Außerdem soll ab einer 100er-Inzidenz auch der Bund Corona-Verordnungen erlassen dürfen. Bisher ist das aufgrund der föderalen Struktur den Ländern vorbehalten. Ländern bleibt auch erlaubt, Corona-Maßnahmen zu erlassen, die über die des Infektionsschutzgesetzes hinausgehen. Gottesdienste und Demonstrationen, für die die Bundesländer zum Teil Auflagen haben, werden in dem Entwurf nicht thematisiert.