Neue Corona-Regeln: Das gilt bis 18. April in Hamburg
Dienstag 30.März.2021 - 09:50
Hamburg -24stunden - Die Inzidenz in Hamburg steigt rasant. Der Senat hat den Corona-Lockdown bis zum 18. April verlängert. Doch welche Regeln gelten aktuell? Der Überblick.
Hamburg – Nach der Verwirrung um die geplatzte Osterruhe hat Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) eine konsequente Umsetzung der Corona-Regeln angemahnt. Derzeit gebe es leider deutschlandweit einen „Flickenteppich“ an Maßnahmen, weil nicht alle Bundesländer die mit dem Bund vereinbarte Notbremse ziehen und eingeleitete Lockerungen zurücknehmen würden, kritisierte der Rathauschef in einem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“. Im schlimmsten Fall könne Deutschland dadurch in der letzten Phase der Pandemie doch noch eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen.
Angesichts stark steigender Corona-Zahlen fährt Hamburg bereits seit längerem einen strikten Kurs in der Bekämpfung der Pandemie. Am Montag trat eine neue Verordnung in Kraft, wonach der Lockdown grundsätzlich bis zum 18. April 2021 verlängert wird. Dadurch werden im Grundsatz alle bisher geltenden Regeln in der Hansestadt Hamburg bis weit nach Ostern fortgeführt.
Außerdem wurde aufgrund eines Gerichtsurteils das im Dezember verhängte flächendeckende Alkoholverbot in der Öffentlichkeit weitgehend aufgehoben. Das Trinkverbot gilt nun nur noch auf ausgewählten Plätzen, wo es verstärkt zu Menschenansammlungen kommen kann. Doch was ist darüber hinaus in der Stadt erlaubt oder verboten? Hier der komplette Überblick:
Persönliche Kontakte und Reisen, etwa auch nach Mallorca, sollen nach Möglichkeit vermieden werden, insbesondere auch an den Feiertagen.
Die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen sind in Hamburg strenger gefasst als in anderen Bundesländern. Angehörige eines Haushaltes dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Die Maskenpflicht muss weiter eingehalten werden. Sie gilt grundsätzlich in der Öffentlichkeit überall da, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Bussen, Bahnen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie beim Einkaufen gilt eine Pflicht zum Tragen medizinischer Schutzmasken nach FFP2- oder OP-Standard. Ein Halstuch, ein Schal oder eine Stoffmaske reichen nicht aus. In Hamburg muss darüber hinaus neuerdings auch an belebten Orten wie der Alster oder Elbe eine Maske getragen werden, das gilt auch für Jogger.
Spielplätze sind geöffnet, aber es gelten die Kontaktregeln. Die Kinder dürfen miteinander spielen, aber trotz eines Gerichtsurteils müssen Erwachsene zwingend eine medizinische Schutzmaske tragen.
Mindestabstand von 1,5 Meter zu allen anderen Menschen ist einzuhalten – auch Zuhause, im Freien und auf öffentlichen Plätzen. Ausnahme: Personen des eigenen Haushalts.
Die Schulen sind vom erweiterten Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb zurückgekehrt. Seit dem 15. März werden Grundschulklassen und die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen in einem Wechselunterricht-Modell wieder vor Ort unterrichtet, für die übrigen Schüler gibt es Fernunterricht. Die Schüler und das Schulpersonal werden ein- bis zweimal pro Woche mit einem Schnelltest überprüft. Funktioniert die Strategie, sollen nach und nach mehr Schüler in den Präsenzunterricht zurückkehren.
Die Kitas sind ebenfalls von der erweiterten Notbetreuung zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb gekehrt.
Friseure dürfen seit dem 1. März unter Einhaltung von strengen Hygienekonzepten wieder öffnen.
Die meisten Geschäfte des Einzelhandels bleiben geschlossen, sofern sie nicht Güter des täglichen Bedarfs, Bücher oder Blumen verkaufen. Für die anderen Läden, etwa Baumärkte gilt ausschließlich das Click&Collect-Prinzip, also online bestellen und vor Ort abholen. Click&Meet, also eine Beratung vor Ort nach vorheriger Anmeldung, ist mit steigenden Infektionszahlen nicht mehr erlaubt.
Homeoffice soll genutzt werden. Der Bund hat eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber – sofern es der Job zulässt – ihre Beschäftigten daheim arbeiten lassen müssen.
Teilweise Besuchsverbote in Krankenhäusern, insbesondere für Menschen mit Symptomen, gelten weiterhin. Auch eine Testpflicht für Besucher in Alten- und Pflegeheimen bleibt bestehen.
Restaurants, Gastronomie, Hotels oder Gaststätten bleiben vorerst geschlossen. Ebenso Zoos und Wildtiergehege.
Mit diesen Regeln folgt Hamburg eins zu eins den Beschlüssen, auf die sich die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei ihren Corona-Gipfeln geeinigt hatten. Nachdem Anfang März erste Lockerungsschritte eingeleitet worden waren, etwa mit der Öffnung von Baumärkten, Zoos und Geschäften, nahm der Hamburger Senat mit steigendem Infektionsgeschehen die Öffnungen bereits wieder zurück.