Zweite Anklage gegen Hamburger IS-Frau Omaima A. ließ offenbar versklavte Jesidinnen für sich arbeiten
Dienstag 23.März.2021 - 11:07
Hamburg-Tagesspiegel-Die Vergangenheit holt sie gleich zweimal ein. Omaima . war bei der Terrormiliz
„Islamischer Staat“, in einem Prozess in Hamburg wurde sie bereits verurteilt wegen Mitgliedschaft beim IS. Jetzt liegt die zweite Anklage wegen der Zeit bei der Terrormiliz in Syrien vor. Und wieder geht es auch um Sklaverei. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wirft der 36-jährigen Deutschtunesierin vor, sie habe 2016 in ihrer Wohnung in Rakka zwei junge, vom IS entführte Jesidinnen Putzarbeiten erledigen lassen.
Der Angeschuldigten sei bewusst gewesen, „dass sie mit ihrem Tatbeitrag das vom IS auch zum Zwecke der Vernichtung der jesidischen Kultur unterhaltene Sklavereisystem unterstützte“, sagt die Generalstaatsanwaltschaft. Die Sklavinnen hätten sich gegen ihren Willen in der Wohnung aufgehalten und bei Widerstand mit einer Bestrafung rechnen müssen. Die Anklage lautet auf Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung.
Der IS hatte im August 2014 das Siedlungsgebiet der Jesiden im Nordirak überfallen. Mindestens 5000 Jesiden starben, weitere 7000, vor allem Frauen und Mädchen, wurden verschleppt, vergewaltigt, versklavt. Die UNO spricht von Völkermord.
Vom Terror profitierte auch Omaima A. Die Hamburgerin war eine von mehr als 200 Frauen aus Deutschland, die zum IS gereist sind. Dort gehörte A. zur „Prominenz“. Sie hatte 2015 in Syrien nach islamischem Recht den Berliner Denis Cuspert geheiratet, den bekanntesten Propagandisten des IS für den deutschsprachigen Raum. Cuspert war einst in Berlin als Rapper „Deso Dogg“ unterwegs, wandelte sich dann zum Salafisten, wurde immer radikaler und schloss sich der Terrormiliz an.
Omaima A. war 2015 von Hamburg nach Syrien gereist, ihre drei Kinder nahm sie mit ins Kriegsgebiet. Sechs Wochen nach der Ankunft starb der damalige Ehemann von Omaima A., der IS-Kämpfer Nadir Hadra, bei den Gefechten um die kurdische Stadt Kobane. Omaima A. tat sich mit Denis Cuspert zusammen und wurde zum vierten Mal schwanger. Zum Haushalt gehörte eine 13-jährige jesidische Sklavin. Das reichte aber offenbar nicht.
Die ebenfalls aus Deutschland stammende IS-Anhängerin Sarah O. brachte im Frühjahr 2016 bei zwei Besuchen zwei jungen Jesidinnen mit, die dann für Omaima A. putzen mussten. So schilderte es eine der beiden Frauen im ersten Prozess gegen die Hamburgerin. Daraufhin war ein weiteres Verfahren gegen Omaima A. fällig. Ihr Verteidiger bestreitet allerdings, dass die Jesidinnen für seine Mandantin arbeiten mussten.
Die als Zeugin gehörte ehemalige Sklavin hatte von 2014 an fast dreieinhalb Jahre die Tortur beim IS aushalten müssen. Sie wurde gequält, vergewaltigt und mehrmals weiterverkauft. Auch wenn die mutmaßlichen Putzarbeiten bei Omaima A. offenbar nicht das härteste Martyrium waren, zählten sie zum Terrorsystem des IS.
Omaima A. kehrte 2016 mit den Kindern über die Türkei nach Hamburg zurück. Sie hatte sich mit Cuspert zerstritten, er wollte sich eine Zweitfrau nehmen. Der Ex-Rapper blieb in Syrien und kam 2018 bei einem Luftangriff ums Leben. Omaima A., die sich beim IS voll verschleiert hatte, gab sich nach ihrer Rückkehr in Hamburg bürgerlich und war als Event-Managerin und Übersetzerin tätig.
Im Frühjahr 2019 wurde sie von der libanesischen Journalistin Jenan Moussa enttarnt. Die Reporterin des Dubaier TV-Senders Al Aan war an ein Handy von Omaima A. herangekommen. Darauf waren zahlreiche Bilder von A. gespeichert, auf denen sie beim IS zu sehen ist, mit Cuspert, mit einer Kalaschnikow und stets im schwarzen Niqab, der vom Gesicht nur schlitzartig die Augen frei lässt.
Die Polizei nahm A. einige Monate später fest, die Bundesanwaltschaft klagte im März 2020 die Frau wegen Mitgliedschaft beim IS, der Versklavung der 13-jährigen Jesidin und weiterer Delikte an. Im Mai 2020 begann am Hanseatischen Oberlandesgericht der Prozess.
Omaima A. gab sich naiv, lobte den IS für „viele schöne Dinge“, sprach vom Zusammenhalt der Frauen getöteter Kämpfer. Das Gericht verurteilte sie im Oktober zu dreieinhalb Jahren Haft. Diesen Montag wurde das Urteil rechtskräftig, der Bundesgerichtshof wies die Revision von Omaima A. zurück.
Ebenfalls am Montag konfrontierte die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, die den Fall Omaima A. von der Bundesanwaltschaft übernommen hat, die Frau mit einer zweiten Anklage. Sollte Omaima A. nun auch für Beihilfe zur Versklavung von zwei jungen Jesidinnen verurteilt werden, dürfte die Haftzeit deutlich länger dauern.