Auf diese Maßnahmen haben sich Merkel und die Länder geeinigt
Dienstag 23.März.2021 - 04:00
Berlin - der spiegel - Bis tief in die Nacht wurde verhandelt: Nun haben Bund und Länder eine Verlängerung des Shutdowns bis 18. April beschlossen. Über Ostern gelten strenge Regeln, auch für Gottesdienste.
Die Rede ist von einer kurzen aber konsequenten Phase des Stillstands. Generell wird der seit Monaten andauernde Shutdown in Deutschland angesichts steigender Corona-Infektionszahlen bis zum 18. April verlängert – mit speziellen Regelungen an Ostern. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in der Nacht zum Dienstag entschieden, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht. Außerdem fielen folgende Beschlüsse:
Zur Bekämpfung der Pandemie soll über Ostern das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland so stark heruntergefahren werden wie nie zuvor in der Krise. Der Gründonnerstag und Karsamstag werden dazu einmalig als Ruhetage definiert. Nur an Karsamstag soll der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne geöffnet bleiben, am Gründonnerstag hingegen nicht. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen, es gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum.
Es gilt an fünf zusammenhängenden Tagen, also vom 1. bis 5. April, das Prinzip »Wir bleiben zu Hause«. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis
der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
Über die Osterfeiertage soll es nach Möglichkeit keine Präsenzgottesdienstegeben. Mit einer entsprechenden Bitte wollen Bund und Länder auf die Religionsgemeinschaften zugehen.
Für Urlauber im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden. Sie soll zur Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland gemacht werden. Bund und Länder appellieren »eindringlich«, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten.
In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sollen die geltenden Coronabeschränkungen noch einmal verschärft werden. Dazu können Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Pkw zählen.
Bund und Länder wollen Coronatests für Schüler, Lehrkräfte und Kitabeschäftigte ausweiten und streben »baldmöglichst zwei Testungen pro Woche« an. Die Verteilung und Organisation läuft regional unterschiedlich gut, und über die praktische Umsetzung wird vielerorts noch diskutiert – beispielsweise über die Frage, ob die Tests zu Hause oder in der Schule stattfinden sollen. Zur Organisation des weiteren Betriebs von Schulen und Kitas, etwa zu möglichen Schließungen oder anderen Einschränkungen, trafen Merkel und die Ministerpräsidenten keine konkreten Vereinbarungen. Die Länder regeln diese Fragen damit weiterhin in Eigenregie.
Die Ostertage sollen sich angesichts steigender Infektionszahlen nach den Worten der Bundeskanzlerin zu einer »Ruhephase« entwickeln. Es gehe darum, die dritte Welle ein Stück weit zu durchbrechen, sagte Merkel in der Nacht. Merkel erläuterte mit Blick auf das Wirtschaftsleben, die »Ruhetage« bedeuteten Regelungen analog zu Sonn- und Feiertagen. Das heiße, dass etwa Tankstellen selbstverständlich geöffnet seien. Es könnten wie an Sonn- und Feiertagen auch bestimmte Unternehmen arbeiten.