Sarkozy zu drei Jahren Haft verurteilt – zwei Jahre auf Bewährung
Dienstag 02.März.2021 - 12:23
Paris - faz - Zum ersten Mal seit Gründung der Fünften Republik ist ein französischer Präsident wegen Bestechung verurteilt worden. Auch der Anwalt von Nicolas Sarkozy und ein Richter wurden schuldig gesprochen.
Es ist ein Urteilsspruch historischen Ausmaßes: Der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy ist am Montag wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme vom Pariser Strafgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte bei Prozessende im Dezember vier Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung gegen den 66 Jahre alten früheren Staatschef gefordert. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Sarkozy Anfang 2014 versucht hat, über seinen Anwalt vom Generalanwalt beim Kassationshof, Gilbert Azibert, an vertrauliche Informationen zu gelangen .
Sarkozy soll im Gegenzug angeboten haben, Azibert bei der Bewerbung um einen Posten im Fürstentum Monaco zu unterstützen. Über den hohen Richter wollte sich Sarkozy Einblick in vertrauliche Justizakten verschaffen, um die Ermittlungen gegen seine Person besser beurteilen zu können. Es ging dabei um den Vorwurf, er habe die geistige Schwäche der Milliardärin Liliane Bettencourt ausgenutzt, um Geld von ihr zu erhalten. Das Verfahren um die L’Oréal-Erbin wurde letztendlich eingestellt.
Während der Gerichtsverhandlung wurde offiziell, dass sich Sarkozy regelmäßig unter dem Geheimnamen Paul Bismuth mit seinem Anwalt Thierry Herzog austauschte. Damit wollten Sarkozy und sein Anwalt Lauschaktionen der Justiz entgehen. Aber auch die geheime Leitung wurde abgehört. Das Strafgericht verurteilte auch Anwalt Herzog sowie Richter Azibert jeweils zu drei Jahren Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung.
Es ist das erste Mal seit Bestehen der V. Republik, das ein Präsident wegen Bestechung verurteilt worden ist. Sarkozys Amtsvorgänger Jacques Chirac war 2011 wegen Veruntreuung und Vertrauensbruch in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Chirac brauchte wegen gesundheitlicher Probleme nicht vor Gericht zu erscheinen, er legte deswegen auch keine Berufung gegen das Urteil ein.
Sarkozy hat sich während seines Prozesses kämpferisch gezeigt und kündigte nach dem Urteil an, dass er Berufung dagegen einlegen werde. Das Urteil erfolgt kurz vor Auftakt eines weiteren Prozesses gegen Sarkozy am 17. März zur illegalen Wahlkampffinanzierung 2012 durch die Kommunikationsfirma Bygmalion. Mehrere Zeugen haben Sarkozy schwer belastet. Die Methoden der Ära Sarkozy werden derzeit vor Gericht aufgearbeitet.