Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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STRENGERE CORONA-REGELN Was Bund und Länder beschlossen haben

Dienstag 05.Januar.2021 - 10:08
Die Referenz
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Berlin - Faz -Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird wegen weiter hoher Infektionszahlen bis zum 31. Januar verlängert und sogar noch verschärft. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder bei ihren Beratungen am Dienstag in Berlin vereinbart. Merkel sagte nach den Beratungen, das Ziel bleibe weiter, zu einer 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner von unter 50 zu kommen. Dies gewinne nochmals an Bedeutung durch die entdeckte Mutation des Coronavirus die sich schneller verbreite. „Das heißt, hier müssen wir besonders vorsichtig sein“, sagte die Kanzlerin. Es entstehe noch einmal eine „neue Lage“. Die neuen Maßnahmen seien „einschneidend“, gestand Merkel ein. „Es ist jetzt keine Zeit für Halbherzigkeit“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). Demnach gelten die bisher bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen bis zum Monatsende fort. Das betrifft zum Beispiel die Schließung der meisten Geschäfte, Restaurants, Theater, Museen und Freizeiteinrichtungen. Der Bund wird dazu Betriebe über die Überbrückungshilfen III entschädigen, mit denen ein Teil der Fixkosten übernommen wird. Abschlagszahlungen sollen ermöglicht werden. Kanzlerin und Ministerpräsidenten wollen am 25. Januar beraten, wie es im Februar weitergeht. Die Kontaktregelungen werden nochmals enger gefasst: Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Bislang gilt, dass sich maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen dürfen. Die bislang geltenden Ausnahmen für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren gibt es nicht mehr. Auf Menschen in Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen kommt eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu. Wer in einem Landkreis mit besonders vielen Neuinfektionen lebt und keinen „triftigen Grund“ hat, soll einen Radius von 15 Kilometern um seinen Wohnort herum nicht verlassen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen die Länder lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen. Davon kann nur aus einem triftigen Grund abgewichen werden. Touristische Tagesausflüge stellten keinen triftigen Grund dar, heißt es im Beschlusspapier von Bund und Ländern. Kanzlerin Angela Merkel verwies auf die Ansammlungen über Weihnachten in Winter-Ausflugsgebieten. „Das muss verhindert werden“, sagte sie. Aktuell wären mehr als 70 Landkreise in Deutschland von diesen Beschränkungen betroffen. Schulen und Kitas Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen. Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen müssten auch in diesem Bereich „entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden“. Dies gilt auch für die Kitas, für die es in den Ländern aber unterschiedliche Regelungen gibt: Einige haben sie geschlossen und bieten Notbetreuung an, andere haben Kitas offengelassen mit dem Appell an Eltern, Kinder trotzdem zu Hause zu betreuen. Schon im vergangenen Jahr war die Zahl der Kinderkrankentage erhöht worden. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Der Bund will gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld in diesem Jahr für 10 zusätzliche Tage je Elternteil und für 20 Tage für Alleinerziehende gewährt werde. Die Regelung ist ausdrücklich nicht nur für den Fall einer Erkrankung der Kinder gedacht, sondern auch für den Fall, dass sie zu Hause betreut werden müssen, weil Schule oder Kita geschlossen oder nur eingeschränkt im Betrieb sind. „Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, heißt es im gemeinsamen Beschlusspapier. Darin wird auch auf negative Folgen von Schließungen für Bildungsbiografien und soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen hingewiesen. Dennoch müssten die Maßnahmen entsprechend des letzten Beschlusses von Bund und Ländern vom 13. Dezember bis Ende Januar verlängert werden, heißt es weiter. Damals hatten Merkel und die Länderchefs ausdrücklich eine Ausnahmeregelung für Abschlussklassen bei geschlossenen Schulen vereinbart. Theoretisch könnten somit Klassen, die vor Prüfungen stehen, weiterhin in die Schule gehen. Das konkrete Vorgehen an Schulen und Kitas regeln die Länder wie immer selbst, weil es in ihre eigene Zuständigkeit fällt. So wurden etwa auch Kitas im bisherigen Lockdown nicht überall geschlossen. Stattdessen wurden Eltern gebeten, ihre Kinder nicht zu bringen. Pflegeheime : Für mehr Sicherheit in Pflegeheimen sollen freiwillige Helferinnen und Helfer das Personal in Pflegeheimen bei den Schnelltests unterstützen. Hilfsorganisationen in Deutschland übernehmen die dafür notwendigen Schulungen, die Bundesagentur für Arbeit hilft bei der Vermittlung. „Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu“, heißt es. Es gelte weiterhin eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz. Bis Mitte Februar sollen alle Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot erhalten. Ebenfalls im Februar soll in Marburg ein zusätzliches Werk die Produktion des Biontech-Impfstoffes aufnehmen. Arbeit : Arbeitgeber werden „dringend gebeten, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen“. Auch Betriebskantinen müssen nun geschlossen werden, „wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen“. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken bleibt erlaubt. Reisen : Verschärft werden sollen die Bestimmungen für Einreisende aus Risikogebieten. Hier soll grundsätzlich bereits direkt zur Einreise ein Corona-Test gemacht werden.
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