Wer gegen seine Verpflichtung zu Corona-Verfahren verstößt, wird mit hohen Geldstrafen belegt
Donnerstag 27.August.2020 - 09:05
Berlin - Der Welt - Angesichts wieder gestiegener Infektionszahlen lehnt die Bundesregierung weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab. Man will die Auflagen teilweise sogar wieder verschärfen, etwa wenn es um Reisen in Risikogebiete geht
und und Länder haben sich auf ein Mindestbußgeld von 50 Euro für Maskenverweigerer verständigt. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag nach Beratungen mit den Länderregierungschefs mit. Dies hätten 15 der 16 Länder vereinbart. „Wer gegen seine Pflichten verstößt, für den werden empfindliche Bußgelder verhängt“, sagte Merkel. Die Verkehrsminister der Länder sollen demnach prüfen, ob ein erhöhtes Beförderungsgeld in gleicher Höhe bei Verstößen im Nah- und Fernverkehr der Bahn erhoben werden kann.
Merkel betonte, angesichts steigender Infektionszahlen seien größere Öffnungsschritte bei den Corona-bedingten Beschränkungen nicht zu rechtfertigen. Angesichts der steigenden Zahlen müssten Bund und Länder „noch mal einen neuen Anlauf nehmen“, betonte sie. „Wir nehmen diesen Anstieg in den Sommermonaten sehr ernst.“ Ursache seien unter anderem private Feiern und die gestiegene urlaubsbedingte Mobilität.
Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich zudem darauf, dass die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nichtrisikogebieten zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September enden sollen.
Wo immer möglich solle von Reisen in Risikogebiete abgesehen werden, sagte Merkel. Um dieser Aufforderung Nachdruck zu verleihen, soll es für Covid-19-Erkrankte nach einer Rückkehr aus Risikogebieten keine Kompensation des Verdienstausfalls als Folge der Erkrankung mehr geben, wenn ihr Urlaubsziel bereits bei Reiseantritt als Risikogebiet deklariert war. Dies soll laut Merkel im Infektionsschutzgesetz verankert werden.
Für September ändert sich laut Merkel auch nichts an der Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Möglichst ab 1. Oktober solle gelten, dass diese Rückkehrer ihre vorgeschriebene Selbstisolation für 14 Tage frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr vorzeitig beenden könnten.
In den vergangenen Wochen war immer mehr Unverständnis über zum Teil deutlich auseinanderliegende Vorschriften etwa im Umgang mit dem Schulbeginn, privaten Feiern oder Großveranstaltungen in den einzelnen Ländern laut geworden. Großveranstaltungen werden bis Jahresende untersagt.
Die Fußball-Bundesliga wird bis mindestens Ende Oktober vor weitgehend leeren Zuschauerrängen spielen müssen. Man habe sich darauf geeinigt, dass eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien in den kommenden beiden Monaten einen Vorschlag für den Umgang mit Fans bei bundesweiten Sportveranstaltungen erarbeiten soll.
Es sei „nicht sinnvoll, im September mit Zuschauern zu starten“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). „Es ist mit einer steigenden Infektionszahl ein falsches Signal.“ Der Profi-Fußball startet mit der ersten Runde im DFB-Pokal am zweiten Septemberwochenende in die neue Saison. Inwieweit schon früher zumindest einige Hundert Fans zugelassen werden, blieb zunächst offen.
Zuletzt hatte Merkel mit den Länderregierungschefs am 17. Juni gemeinsam über Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beraten.