Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Bundesregierung: Grenzkontrollen & weltweite Reisewarnung werden wegen Corona-Pandemie verlängert

Mittwoch 29.April.2020 - 02:09
Die Referenz
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Berlin - Die Kontrollen an deutschen Grenzen aufgrund der Corona-Pandemie sollen nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bis zum 15. Mai verlängert werden. Einen entsprechenden Vorschlag werde er an diesem Donnerstag im Corona-Krisenkabinett vorlegen, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums. Im Anschluss sei auch noch eine Abstimmung dazu mit den Ministerpräsidenten der von den Kontrollen betroffenen Bundesländer geplant.

Die Mitte März eingeführten Kontrollen sind bislang bis zum 4. Mai befristet. Seither werden die Grenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz überwacht. An den Übergängen nach Belgien und in die Niederlande wird hingegen nicht kontrolliert. Allerdings wurde auch in diesen Abschnitten die Überwachung im 30-Kilometer-Grenzraum intensiviert.

Auch Einreise in die EU bis zum 15. Mai beschränkt
Menschen, die weder deutsche Staatsbürger noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen wegen der Corona-Pandemie seit Mitte März nur noch aus einem "triftigen Reisegrund" nach Deutschland kommen. Einreisen dürfen etwa Lastwagenfahrer oder EU-Bürger, die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen. Die Einreise ist zudem auf bestimmte Grenzübergänge beschränkt.

Bis zum 15. Mai sind auch Einreisen aus Drittstaaten in die Europäische Union grundsätzlich nur noch in ausgewählten Fällen zulässig. Seit dem 10. April müssen sich zudem fast alle Rückkehrer in Deutschland nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben. Eigentlich gibt es im Schengen-Raum keine Grenzkontrollen. In den vergangenen Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung genutzt und sie teilweise wieder eingeführt.

Die für Deutsche geltende weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts wurde erst am Mittwoch bis Mitte Juni verlängert. Das bedeutet: Wer über Pfingsten eine Reise ins Ausland gebucht hat, kann diese nach der Entscheidung des Kabinetts stornieren und sich dabei auf die Warnung des Auswärtigen Amts berufen.

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