Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten verlängerten die Ausgangssperre bis zum 19.April

Mittwoch 01.April.2020 - 07:33
Die Referenz
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Die Menschen in Deutschland sollen über Ostern wegen der Corona-Pandemie auf Reisen und Besuche verzichten. Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten verlängerten die Ausgangsbeschränkungen bis zum 19. April.

In Deutschland müssen sich die Menschen auch über Ostern auf strikte Kontaktbeschränkungen einstellen. Bund und Länder wollen die bestehenden Regeln wegen der Corona-Krise mindestens bis zum 19. April verlängern. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einer Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder mit.

Damit gilt auch über Ostern die dringende Empfehlung der Politik, private Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Die Bürgerinnen und Bürger seien dazu angehalten, sagte Merkel.

Ein anderes Osterfest als normal

Generell sollte auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten verzichtet werden. Das gelte ebenso für Tagesausflüge oder für Gottesdienstbesuche. "Eine Pandemie kennt keine Feiertage", sagte Merkel. Sie wisse, dass Ostern ein Fest der Familie sei und ein Fest, an dem man rausgehe. "Das muss in diesem Jahr anders ablaufen."

Das Ziel bleibe, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Für eine Lockerung der bestehenden Auflagen sei es "bei weitem" zu früh, so die Kanzlerin. "Wir sind von dem, was wir erreichen müssen, noch weit entfernt." Auch darüber, wie es nach Ostern weitergehe, könne man heute noch keine Aussage machen. Die Länder hätten die Einschränkungen des öffentlichen Lebens gemeinsam beschlossen und wollten sie auch gemeinsam beenden, wenn es so weit sei.

"Wir wollen eine Überforderung vermeiden"

Die Behandlung schwerer Covid-19-Fälle auf der Intensivstation liege im Durchschnitt bei deutlich über zwei Wochen und dauere damit länger als erwartet. Deshalb müsse es dazu kommen, dass sich die Zahl der Erkrankten erst alle "12, 13, 14 Tage" verdopple, so Merkel. "Wir wollen eine Überforderung vermeiden", sagte sie mit Blick auf das Gesundheitssystem. "Deshalb können wir immer nur von Schritt zu Schritt, von Datum zu Datum vorgehen."

Sie glaube und hoffe, die Menschen verstünden das, sagte Merkel - "gerade für die Gruppen, die wir besonders beschützen müssen, nämlich die Älteren, die Behinderten, die Vorerkrankten". Für dieses Verständnis danke sie. "Der Artikel 1 unseres Grundgesetzes heißt 'Die Würde des Menschen ist unantastbar', und das wird gelebt im Augenblick. Und dafür bin ich sehr dankbar, und so müssen wir uns auch weiter verhalten."

In fast allen Bundesländern enden am 19. April die Osterferien der Schüler. Einzelne Länder, als erstes Bayern, hatten die Beschränkungen bereits bis einschließlich 19. April verlängert. Merkel erklärte jetzt, die Länder gingen mit ihren Maßnahmen weitgehend bundeseinheitlich vor.

Kommt die Corona-App?

Mit Blick auf die Diskussion über Tracking Apps sagte die Kanzlerin, sie setze durchaus auf die Entwicklung solcher Apps - vor allem in der Zeit, wenn die Kontaktbeschränkungen gelockert würden

Keine Pflicht für Schutzmasken

Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten sprachen in der Telefonkonferenz auch über die Lage in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen. Deren Bewohner müssten besonders geschützt werden, sagte Merkel. Es werde intensiv daran gearbeitet, für diese Einrichtungen medizinische Masken zu besorgen.

Die in den vergangenen Tagen diskutierte Pflicht für Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit kommt erstmal nicht. Man habe vereinbart, vorerst keine Pflicht für Schutzmasken aufzurufen, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Insbesondere die Wirksamkeit improvisierter Schutzmasken werde "zurückhaltend" bewertet. Natürlich könne aber gleichwohl jeder hier einen Beitrag leisten.

Ansammlungen von mehr als zwei Personen untersagt

Bund und Länder hatten vor eineinhalb Wochen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Kontaktverbot beschlossen. Danach sind unter anderem Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu unterlassen. Ausgenommen wurden Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

 


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