Die Folgen gegen dem Verstoß der Ausgangssperre
In Bayern gelten bereits die
ersten Ausgangsbeschränkungen, das Saarland will Agenturberichten zufolge
nachziehen. Möglicherweise werden sie am Wochenende auf weitere Bundesländer
ausgeweitet. Der Verband German Fashion geht davon aus, dass Mitarbeiter eines
Unternehmens dann eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder einem
Ausbildungsvertrag nachweisen müssen, der es ihnen erlaubt, ihrer Arbeit nachzugehen.
Grundlage des Infektionsschutzgesetzes
Grundlage für die drohende
Ausgangssperre ist laut German Fashion-Hauptgeschäftsführer Thomas Lange
Paragraph 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten beim Menschen. Dort heißt es, dass unter den
Voraussetzungen dieser Pandemie, wie sie nun vorliegt, der Schutz der
Bevölkerung erfolgen muss und die zuständige Behörde Veranstaltungen oder
sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder
verbieten darf sowie Badeanstalten, Gemeinschaftseinrichtungen schließen.
"Sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden,
nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die
notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Ganz wichtig und daher so
herausgezögert von unserer Kanzlerin ist, dass damit die Grundrechte der
Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der
Wohnung eingeschränkt werden", erklärt Lange.
Arbeitsweg muss legitimiert werden
Inwieweit und wie streng das
Ganze umgesetzt wird, kann der Verband zurzeit nicht absehen. "Wir
vermuten und bereiten uns darauf vor, dass Mitarbeiter eines Unternehmen eine
Bescheinigung des Arbeitgebers oder einem Ausbildungsvertrag nachweisen müssen,
der es ihnen erlaubt, ihrer Arbeit nachzugehen", vermutet Lange.
Demzufolge müsse man insbesondere auch den Arbeitsweg legitimieren, um
überhaupt ins Unternehmen zu kommen. Ärzte und Krankenhauspersonal werden
zurzeit bereits mit diesem Ausweis ausgestattet. "Doch ob das Händlern
erlaubt, ihr Geschäft aufzusuchen, ist heute nicht zu sagen. Es wird starke
Einschränkungen geben, sicherlich werden Gründe wie die Versorgung von nicht im
Haus lebenden Angehörigen zu den Ausnahmen gehören, aber letztendlich können
wir dies zur Zeit nur vermuten", meint Lange.
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre bei Verstoß
Ein Verstoß gegen die Ausgangssperre ist kein Kavaliersdelikt: So sieht
nach Verbandsangaben das Infektionsschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei
Jahren vor. Auch Geldstrafen sind möglich. In Frankreich etwa sind das 135
Euro, bei schweren Verstößen sogar 375 Euro.