Wegen der Corona-Krise soll Schutz für die Mieter gewährleistet werden
(dpa) Wegen der Coronakrise will die
Bundesregierung den Schutz von Mietern mit finanziellen Problemen verbessern.
Ihnen soll nicht gekündigt werden dürfen,
auch wenn sie Mietschulden haben, meldet die Nachrichtenagentur DPA. Sie beruft
sich auf einen Gesetzentwurf der Bundesministerien für Justiz, Inneres und
Wirtschaft. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis
30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe
aber im Grundsatz bestehen, heißt es. – Bisher haben Vermieter das Recht, eine
Kündigung auszusprechen, wenn zwei Monate in Folge nicht gezahlt wird.
Bundesfamilienministerin Giffey hat Familien mit Corona-bedingten
Einkommenseinbußen Unterstützung in Aussicht gestellt. Sie wolle Betroffenen
den Zugang zum Kinderzuschlag deutlich erleichtern, sagte Giffey der „Neuen
Osnabrücker Zeitung“. Ihren Angaben zufolge haben derzeit zwei Millionen Kinder
einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Er beträgt bis zu 185 Euro pro Kind und
Monat zusätzlich.