Wegen der Vorgänge in Thüringen: AfD stellt Strafanzeige gegen Merkel
Dienstag 11.Februar.2020 - 03:56
Berlin (Welt) - Die rechtspopulistische Partei AfD will wegen der Vorgänge in Thüringen Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellen und zudem eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen sie einreichen. Das habe der AfD-Bundesvorstand beschlossen, erklärte die Partei am Dienstag. Die Strafanzeige wirft Merkel demnach Nötigung des mittlerweile nur noch geschäftsführenden Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) vor. In der Abmahnung mit Unterlassungserklärung werde Merkel Amtsmissbrauch zur Last gelegt.
AfD-Chef Jörg Meuthen erklärte: „Da Frau Merkel keine relevante Funktion mehr in der CDU bekleidet und im afrikanischen Ausland erkennbar auch nicht als CDU-Mitglied, sondern als deutsche Regierungschefin unterwegs gewesen ist, liegt hier ein klarer Fall von Amtsmissbrauch mit Verletzung der Chancengleichheit der Parteien vor.“
Die AfD begründet ihr Vorgehen mit Merkels Äußerungen zu Thüringen während eines Besuchs in Südafrika am vergangenen Donnerstag. Sie hatte dort die Wahl Kemmerichs mit den Stimmen auch von CDU und AfD als „unverzeihlich“ bezeichnet und gefordert, sie „rückgängig“ zu machen.
Kemmerich war am Mittwoch gewählt worden. Am Donnerstag kündigte er nach breiter Kritik seinen Rücktritt an, der schließlich am Samstag folgte. Seither ist Kemmerich noch geschäftsführend im Amt. Wie es in Thüringen weitergeht, ist derzeit unklar.
Die Partei macht auch hier geltend, dass durch die Veröffentlichung der Äußerungen auf der Internetseite des Ministeriums ihre Chancengleichheit verletzt worden sei. Seehofer sieht dagegen keinen Verstoß gegen seine Neutralitätspflicht als Bundesminister. Das Bundesverfassungsgericht dürfte in dem Fall grundsätzlich prüfen, wie weit die Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern im politischen Meinungskampf reichen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Begonnen hat vor dem Bundesverfassungsgericht am Dienstag zudem eine mündliche Verhandlung über eine kritische Äußerung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) über die AfD. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe befasst sich mit der Veröffentlichung eines Interviews auf der Internetseite des Ministeriums, in dem Seehofer das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion unter anderem als „staatszersetzend“ bezeichnete. Die AfD wirft ihm deshalb vor, seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben.