Anwalt klagt gegen Merkels Instagram-Postings - schwere Auswirkungen drohen
Berlin - Merkur - Die Bundesregierung postet eifrig auf Instagram, Youtube, Facebook & Co. Aber darf sie das auch? Nein, ist sich der Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow sicher - sie verletze damit die „Integrität der Meinungsbildung“. Deshalb klagt er jetzt vor einem Berliner Gericht gegen das Bundespresseamt, wie der Tagesspiegel berichtet. Der Zeitung liegt die Antragsschrift vor.
Engelbrechten-Ilow findet die inhaltliche Ausrichtung der regierungsamtlichen Social-Media-Kanäle zu einseitig. Er führt auch die Freiheit, von staatlicher Information verschont zu bleiben, an. Die Bundesregierung hingegen umgehe mit ihren Postings journalistische Medien und nehme direkt Einfluss auf die Meinungsbildung.
Merkel auf Instagram & Co.: Regeln von 1977
Die Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundespresseamtes wurden lange vor Instagram & Co. festgelegt, nämlich 1977 - gelten aber dem Bericht zufolge auch für diese Kanäle. Das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, „regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit sei notwendig, um informiert wählen zu können oder andere politische Handlungsmöglichkeiten wahrzunehmen“.
Allerdings: Wenn zum Beispiel Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) etwas streamt oder postet, ist sie zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet, muss sich in Wahlzeiten zurückhalten - und nicht zu reklamehaft in ihren Inhalten sein. Denn Staatsorganen ist es „verwehrt, durch besondere Maßnahmen (…) auf die Willensbildung des Volkes bei Wahlen einzuwirken, um dadurch Herrschaftsmacht in Staatsorganen zu erhalten oder zu verändern.“
Angela Merkel: Wird ihr Social Media verboten?
Kurzum, Politiker sollten sich mit Fingerspitzengefühl auf Social Media bewegen. Keine einfache Aufgabe, sind doch Instagram & Co. die Definition der