Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Bundestag verschärft Waffenrecht: Geplante Änderungen im Waffenrecht erörtert

Samstag 14.Dezember.2019 - 05:16
Die Referenz
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In Deutschland sollen Extremisten keinen Zugang mehr zu Waffen bekommen. Mit verschärften Kontrollen des legalen Waffenbesitzes wollen die Regierungsparteien für mehr Sicherheit sorgen. Kritik kommt von der Opposition.

Um zu erklären, was die Bundesregierung mit dieser Gesetzesänderung erreichen will, braucht Innenminister Horst Seehofer nur knapp drei Sekunden: "Keine Waffen in die Hände von Extremisten."

Etwas offizieller klingt das so: Die illegale Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke soll erschwert werden. Es geht darum, die geänderte europäische Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

Dazu hat der Bundestag nun ein Gesetz verabschiedet, das das Waffenrecht verschärft - mit den Stimmen von Union und SPD. FDP und AfD stimmten gegen das Gesetz. Die Grünen und die Linkspartei enthielten sich.

In Zukunft soll nun alle fünf Jahre überprüft werden, warum ein Bürger überhaupt eine Waffe braucht. Die meisten großen Magazine werden verboten und das Nationale Waffenregister wird umgebaut, damit die Behörden den sogenannten Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zur Vernichtung nachverfolgen können.

Unmut bei Jägern und Schützen

Gegen den ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums hatten vor allem Jäger, Schützen und Waffensammler mobil gemacht. Er sah unter anderem vor, dass Sportschützen regelmäßig für jede einzelne Waffe nachweisen sollten, dass sie diese tatsächlich noch nutzen.

Der Gesetzentwurf, der eine EU-Richtlinie umsetzen soll, wurde nach den Protesten in einigen Punkten abgeschwächt. Jäger und Sportschützen sollen, wenn sie erstmals eine Erlaubnis für den Waffenbesitz erhalten haben, künftig nach fünf und noch einmal nach zehn Jahren nachweisen müssen, dass ihr "Bedürfnis" fortbesteht. Danach genügt der Nachweis, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist.

Der SPD-Politiker Helge Lindh erinnerte an die islamistischen Anschläge 2015 in Paris, den Berlin-Attentäter Anis Amri sowie den Anschlag auf die Synagoge in Halle. "Es ist eine Notwendigkeit, dass wir in diesem Land mit aller Konsequenz ein striktes, scharfes Waffenrecht haben und durchsetzen", sagte er. Allerdings hatten sich die Täter bei den genannten Anschlägen ihre Waffen illegal beschafft oder selbst gebaut.

Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen

Bundestag verschärft

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Die Richtlinie erweitert die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile. Ferner fordert sie von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen. Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind.

 

In einem zweiten Schritt werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu registrieren. Auch der Kreis der nach der Richtlinie als wesentliche Teile einzustufenden Gegenstände wird erweitert. Zudem werden verschiedene Änderungen an der rechtlichen Einordnung von bestimmten Schusswaffen und sonstigen Gegenständen vorgenommen.

Ausbau eines nationalen Waffenregisters

Vorgesehen ist dazu unter anderem, das Nationale Waffenregister zum Zweck der Registrierung des vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen auszubauen.

Außerdem soll eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt werden. Bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen sollen zudem zu verbotenen Gegenständen erklärt werden.

Umstritten war bis zuletzt auch der Einsatz von Nachtsichtgeräten für Jagdwaffen. Dieser ist nach dem Bundesjagdgesetz verboten. "Mit der rein waffenrechtlichen Freigabe ermöglichen wir es aber den Bundesländern, von dem generellen Verbot im Bundesjagdgesetz abzuweichen und die Technik gezielt und klar geregelt zum Beispiel zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in ihrem Bereich zu erlauben", sagte Middelberg.

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