Bundestag verschärft Waffenrecht: Geplante Änderungen im Waffenrecht erörtert
In Deutschland sollen Extremisten keinen Zugang
mehr zu Waffen bekommen. Mit verschärften Kontrollen des legalen Waffenbesitzes
wollen die Regierungsparteien für mehr Sicherheit sorgen. Kritik kommt von der
Opposition.
Um zu erklären, was die Bundesregierung mit dieser
Gesetzesänderung erreichen will, braucht Innenminister Horst Seehofer nur knapp
drei Sekunden: "Keine Waffen in die Hände von Extremisten."
Etwas offizieller klingt das so: Die illegale
Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle
Zwecke soll erschwert werden. Es geht darum, die geänderte europäische
Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen.
Dazu hat der Bundestag nun ein Gesetz
verabschiedet, das das Waffenrecht verschärft - mit den Stimmen von Union und
SPD. FDP und AfD stimmten gegen das Gesetz. Die Grünen und die Linkspartei
enthielten sich.
In Zukunft soll nun alle fünf Jahre überprüft
werden, warum ein Bürger überhaupt eine Waffe braucht. Die meisten großen
Magazine werden verboten und das Nationale Waffenregister wird umgebaut, damit
die Behörden den sogenannten Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis
zur Vernichtung nachverfolgen können.
Unmut bei Jägern und Schützen
Gegen den ursprünglichen Entwurf des
Bundesinnenministeriums hatten vor allem Jäger, Schützen und Waffensammler
mobil gemacht. Er sah unter anderem vor, dass Sportschützen regelmäßig für jede
einzelne Waffe nachweisen sollten, dass sie diese tatsächlich noch nutzen.
Der Gesetzentwurf, der eine EU-Richtlinie umsetzen
soll, wurde nach den Protesten in einigen Punkten abgeschwächt. Jäger und
Sportschützen sollen, wenn sie erstmals eine Erlaubnis für den Waffenbesitz
erhalten haben, künftig nach fünf und noch einmal nach zehn Jahren nachweisen
müssen, dass ihr "Bedürfnis" fortbesteht. Danach genügt der Nachweis,
dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist.
Der SPD-Politiker Helge Lindh erinnerte an die
islamistischen Anschläge 2015 in Paris, den Berlin-Attentäter Anis Amri sowie
den Anschlag auf die Synagoge in Halle. "Es ist eine Notwendigkeit, dass
wir in diesem Land mit aller Konsequenz ein striktes, scharfes Waffenrecht
haben und durchsetzen", sagte er. Allerdings hatten sich die Täter bei den
genannten Anschlägen ihre Waffen illegal beschafft oder selbst gebaut.
Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen
Mit dem Gesetzentwurf will die
Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Die Richtlinie erweitert die
Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile. Ferner
fordert sie von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller
Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen. Zu diesem Zweck
haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt
zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen
anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer
wesentlichen Teile sind.
In einem zweiten Schritt werden
die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu
registrieren. Auch der Kreis der nach der Richtlinie als wesentliche Teile
einzustufenden Gegenstände wird erweitert. Zudem werden verschiedene Änderungen
an der rechtlichen Einordnung von bestimmten Schusswaffen und sonstigen
Gegenständen vorgenommen.
Ausbau eines nationalen
Waffenregisters
Vorgesehen ist dazu unter
anderem, das Nationale Waffenregister zum Zweck der Registrierung des
vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen auszubauen.
Außerdem soll eine Anzeigepflicht
für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt werden. Bestimmte große
Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen
sollen zudem zu verbotenen Gegenständen erklärt werden.
Umstritten war bis zuletzt auch
der Einsatz von Nachtsichtgeräten für Jagdwaffen. Dieser ist nach dem
Bundesjagdgesetz verboten. "Mit der rein waffenrechtlichen Freigabe
ermöglichen wir es aber den Bundesländern, von dem generellen Verbot im
Bundesjagdgesetz abzuweichen und die Technik gezielt und klar geregelt zum
Beispiel zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in ihrem Bereich zu
erlauben", sagte Middelberg.