Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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SECHZEHN KINDER GEGEN DEUTSCHLAND

Freitag 29.November.2019 - 09:26
Die Referenz
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Fridays for Future ruft zum globalen Streik. Gleichzeitig fordern 16 Kinder vor den UN erstmals ihre Kinderrechte ein, um das Klima zu retten – mit einem kleinen Erfolg.

Wann genau sie das erste Mal vom Klimawandel gehört hat, weiß Raina nicht mehr. Aber sie erinnert sich an den Moment, als sie vor drei Jahren im Geografieunterricht von den Folgen der Erderwärmung hörte: "Mir wurde klar: Stürme und Überschwemmungen sind entstanden, weil auch ich zu Hause in meiner Komfortzone lebe", sagt sie. Raina Ivanova geht heute in die zehnte Klasse eines Hamburger Gymnasiums und tut so viel, wie man eben als 15-Jährige tun kann. Sie benutzt eine Bambuszahnbürste, um Plastik zu vermeiden. Sie streikt, so oft sie kann, bei Fridays for Future. Sie hat ihren Eltern erklärt, dass sie nicht mehr mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen möchte. Und sie hat im September eine Beschwerde gegen Deutschland und vier weitere Staaten vor den Vereinten Nationen eingereicht.

Ihre Beschwerde hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt: 16 Kinder und Jugendliche aus zwölf Ländern wollen vor den Vereinten Nationen erreichen, dass ihre Kinderrechte umgesetzt werden. Die bekannteste von ihnen ist Greta Thunberg. Das Ziel ihrer Beschwerde: Der UN-Kinderrechtsausschuss soll feststellen, dass Argentinien, Brasilien, Deutschland, Frankreich und die Türkei für die Klimakrise mitverantwortlich sind. Wenn der UN-Ausschuss bestätigt, dass die fünf Länder tatsächlich eine Mitschuld tragen, verletzen sie zentrale Punkte der Kinderrechtskonvention. Und damit Menschenrechte, zu deren Einhaltung sich die Länder verpflichtet haben. Es ist das erste Mal, dass Kinder eine Beschwerde vor den Vereinten Nationen einbringen.

Sie sind zwischen acht und 17 Jahre alt und alle irgendwie vom Klimawandel betroffen. Catarina Lorenzo aus Brasilien schreibt in der Beschwerde, wie sie im Sommer zwischen toten Korallen geschwommen sei. Der 17-jährige Tunesier Raslen Jbeili sagt ebenfalls in der Beschwerde, er habe in den vergangen zwei Jahren starke Stürme und Überschwemmungen erlebt. Und Raina Ivanova erzählt, dass die Alster im Sommer weniger Wasser habe als früher und es im Winter in Hamburg kaum noch schneie.

Zwei Monate lang hat eine Expertenkommission die Beschwerde geprüft. Vergangene Woche haben die Vereinten Nationen die Beschwerde zunächst anerkannt, die angeklagten Länder müssen nun Stellung nehmen. Das schreibt die US-Kanzlei Hausfeld, sie vertritt die Beschwerdeführerinnen.

Die Staaten haben jetzt zwei Monate Zeit, zu erklären, warum die Beschwerde nicht zulässig sei. Anschließend sechs Monate, um zu beweisen, dass sie nicht gegen das Völkerrecht verstoßen haben, indem sie den Klimawandel mitverursachen und zu ihm beigetragen haben.

Der junge Klimaprotest wird immer größer. Die Beschwerde reiht sich in eine Reihe von Aktionen ganz unterschiedlicher Gruppen ein. Fridays for Future hat für diesen Freitag zum vierten Mal zu einem globalen Streik aufgerufen. Allein in Deutschland erwartet die Bewegung Demonstrationen in mehr als 480 Orten. Gleichzeitig mobilisiert das Bündnis Ende Gelände für Proteste gegen den Braunkohleabbau in der Lausitz.

Es ist nicht das erste Mal, dass ganz neue Wege im Kampf für das Klima gesucht werden. 2018 verklagten mehrere Familien aus der EU, Kenia und den Fidschi-Inseln die Europäische Union, weil sie von extremen Wetterereignissen und einem steigenden Meeresspiegel bedroht seien. Sie verklagten die EU wegen ihrer unzureichenden Klimapolitik. Doch ohne Erfolg. Die Klage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass ihre individuellen Grundrechte auf besondere Weise verletzt würden. Der Klimawandel treffe schließlich jeden.

 

Fünf Klimaklagen zählt das Sabin Center for Climate Change, das Datenbanken zu solchen Verfahren führt, bislang in Deutschland, darunter eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung und die Klage eines peruanischen Bauers, der 2017 den Energiekonzern RWE verklagt hat. Die Beschwerde vor den Vereinten Nationen sticht heraus, weil bisher vor allem auf nationaler oder europäischer Ebene geklagt wurde. "Wenn die Vereinten Nationen von den 'angeklagten' Ländern Maßnahmen verlangen, dann hat das Gewicht", sagt Claudia Kittel. Sie ist Kinderrechtsexpertin und prüft für das Deutsche Institut für Menschenrechte, ob Deutschland die darin enthaltenen Regelungen umsetzt.

 

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