Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Feste Vorbereitungen für die Deportation eines Bandenführers in den Libanon

Samstag 09.November.2019 - 12:49
Die Referenz
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Einem Mitglied des Clans, zu dem auch Ibrahim M. gehört, werden in einem Prozess um unerlaubten Betäubungsmittelhandel in Bremen die Handschellen abgenommen

Das Bamf hat den Asylantrag von Ibrahim M. abgelehnt. Bremens Innensenator zufolge ist der Clanchef aufgefordert worden, Deutschland innerhalb einer Woche zu verlassen.

Nachdem sein Asylantrag von der Einwanderungs- und Asylbehörde abgelehnt worden war, laufen die rechtlichen Vorbereitungen, um Ibrahim Miri, den Anführer einer Bande, die im Verdacht steht, am Drogenhandel beteiligt zu sein, in den Libanon zu deportieren, wo er nach seiner Deportation zurückkehrte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat den Asylantrag des libanesischstämmigen Clanchefs Ibrahim M. aus Bremen abgelehnt. Das teilte nach dessen Anwalt auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit. Demnach sei der Antrag "offensichtlich unbegründet" gewesen.

Nach Angaben des Anwalts war der Bescheid von einem Boten des Bundesamts in seine Kanzlei gebracht worden. Hinzu kam ein zweites Schreiben, in dem auch der Antrag von M. auf die Feststellung von Abschiebeverboten abgelehnt wurde. Dies habe das Bamf mit einer neuen Abschiebungsandrohung verbunden.

Die deutschen Sicherheitsbehörden bereiten Seehofer zufolge nun die Abschiebung des Clanchefs vor. Die schnelle und richtige Entscheidung zeige, dass der Rechtsstaat handlungsfähig sei, sagte der Innenminister. "Wir werden auch in der Zukunft alles tun, damit unser Asylsystem nicht von Kriminellen missbraucht werden kann."

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte, M. sei aufgefordert worden, Deutschland innerhalb einer Woche zu verlassen. Beamte würden ihn in diesem Fall an die Grenze eines Landes bringen, das bereit ist, ihn aufzunehmen. "Sollte er dieser Ausreisefrist nicht nachkommen, wird er in die Republik Libanon abgeschoben."

Anwalt will gegen Abschiebung vorgehen

Ibrahim M. war einst wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilt worden und im Juli in den Libanon abgeschoben worden – nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war. Ende Oktober dann tauchte er wieder in Bremen auf, nachdem er nach eigenen Angaben mithilfe von Schleppern illegal nach Deutschland eingereist war.

M. wurde dann festgenommen, da gegen ihn eine mehrjährige Wiedereinreisesperre vorliegt. Ein Amtsgericht ordnete daraufhin Abschiebehaft bis zum 2. Dezember an. Über seinen Anwalt stellte er daraufhin bei der Bremer Außenstelle des Bamf einen Asylantrag und gab an, er fühle sich im Libanon verfolgt.

Der Clanchef kann gegen die Entscheidung des Bamf und die geplante Abschiebung Rechtsmittel einlegen. Sein Anwalt Albert Timmer kündigte an, dies fristgerecht zu tun.

Laut Seehofer wurden die Grenzkontrollen verschärft: "Personen, die aus dem Land verbannt sind, werden von allen deutschen Grenzen ausgeschlossen, auch wenn sie einen Asylantrag stellen." Zihofer erklärte, dass die aktuelle Situation zeigt, dass die Rechtsstaatlichkeit anfällig für Missbrauch ist.

Seehofer schlug ein Gesetz vor, das die sofortige und bedingungslose Unterbringung von Personen vorsieht, denen die Einreise während des Gerichtsverfahrens verboten worden war, wenn sie nicht von der Grenze ausgewiesen wurden.

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