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Bericht: Deutsche in der Türkei zu langer Haft verurteilt

Sonntag 15.September.2019 - 05:22
Die Referenz
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Berlin - In der Türkei ist einem Bericht von WDR, NDR und «Süddeutscher Zeitung» zufolge eine deutsche Staatsbürgerin zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

In der Türkei ist einem Bericht von WDR, NDR und «Süddeutscher Zeitung» zufolge eine deutsche Staatsbürgerin zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Ende Dezember 2018 wurde die Frau schuldig gesprochen - das Urteil war bislang nicht öffentlich geworden. In der nächsten Instanz wurde das Urteil bestätigt. Sollte ihre Revision scheitern, muss sie die Strafe im Gefängnis absitzen.

Insgesamt befänden sich laut Auswärtigem Amt derzeit 56 deutsche Staatsbürger in türkischer Haft, davon eine Zahl "im niedrigen einstelligen Bereich" wegen politischer Vorwürfe. Weitere 37 Deutsche seien mit einem Ausreiseverbot belegt. Aus dem Ministerium hieß es weiter, "die Achtung von demokratischen Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Grundfreiheiten sind fortlaufend Gegenstand unserer Gespräche mit der türkischen Regierung."

 

Ein Gericht im südtürkischen Karaman sah es demnach als erwiesen an, dass die 51-Jährige sich wegen ihrer Verbindungen zur Gülen-Bewegung strafbar gemacht hat. Die Frau, die mehr als 20 Jahre in Südwestdeutschland gelebt habe, habe ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft und sei 2013 in die Türkei gezogen.

Aus dem Auswärtigen Amt hieß es dazu am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, der Fall sei bekannt und man beobachte ihn aufmerksam. Weitere Einzelheiten wurden mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte aber nicht genannt.

Dem Bericht zufolge wurde die Frau bereits Ende Dezember 2018 schuldig gesprochen - das Urteil sei bislang aber nicht öffentlich geworden. In der nächsten Instanz sei das Urteil bestätigt worden. Sollte ihre Revision scheitern, müsse sie die Strafe absitzen.

Wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu am Samstag mitteilte, hat die Türkei die Festnahme von 222 Soldaten im Inland sowie im türkischen Teil Zyperns angeordnet. Ihnen werde Unterstützung Gülens vorgeworfen.

Mehr als drei Jahre nach dem vereitelten Putsch von Teilen des Militärs sind bereits Zehntausende Menschen in der Türkei als mutmaßliche Gülen-Anhänger aus dem öffentlichen Dienst entlassen, verfolgt oder verhaftet worden. Auch im Ausland sucht die türkische Regierung nach Anhängern.

Präsident Recep Tayyip Erdogan betrachtet den in den USA lebenden islamischen Prediger Fethullah Gülen als Drahtzieher des Putschversuchs gegen seine Regierung im Juli 2016. Die Bewegung des Geistlichen klassifiziert er als Terrororganisation. Gülen selbst weist alle Vorwürfe zurück.

Wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung ist eine deutsche Staatsbürgerin im südtürkischen Karaman zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Nach Informationen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Frau sich wegen ihrer Verbindungen zur Gülen-Bewegung strafbar gemacht habe.

Prozess seit 2017

Nach ihrer Inhaftierung setzte sich der damalige deutsche Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Markus Ederer, bei einer Türkeireise für eine Freilassung ein. Die Bundesregierung begrüßte damals öffentlich, dass sie unmittelbar darauf im September 2016 auf freien Fuß kam. Die Türkei verlassen durfte sie jedoch nicht, sie erhielt ein Ausreiseverbot, musste sich regelmäßig bei einer Polizeidienststelle melden.

Seit 2017 wurde ihr in der Türkei der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Vorwürfe in einer knappen Anklageschrift zusammengefasst: Die Frau habe demnach ein Konto bei einer Gülen-nahen Bank geführt und sei die Organisatorin einer lokalen, mit der Gülen-Bewegung verbundenen Frauengruppe.

Zudem habe sie im Dezember 2014 an einer Presseerklärung mitgearbeitet, die die "juristischen Operationen gegen die bewaffnete Terrororganisation FETÖ/PYD" verurteilt habe. Im selben Monat habe sie zudem an einem Treffen der Gülen-Bewegung in einem Wellness-Hotel teilgenommen. Diese Punkte sollten beweisen, dass die Frau Mitglied einer Terrororganisation gewesen sei. Die Deutsche selbst plädierte vor Gericht auf Freispruch. 



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