Bericht: Deutsche in der Türkei zu langer Haft verurteilt
Berlin - In der Türkei ist einem
Bericht von WDR, NDR und «Süddeutscher Zeitung» zufolge eine deutsche
Staatsbürgerin zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
In der Türkei ist einem
Bericht von WDR, NDR und «Süddeutscher Zeitung» zufolge eine deutsche
Staatsbürgerin zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Ende Dezember 2018 wurde die Frau
schuldig gesprochen - das Urteil war bislang nicht öffentlich geworden. In der
nächsten Instanz wurde das Urteil bestätigt. Sollte ihre Revision scheitern,
muss sie die Strafe im Gefängnis absitzen.
Insgesamt befänden sich laut
Auswärtigem Amt derzeit 56 deutsche Staatsbürger in türkischer Haft, davon eine
Zahl "im niedrigen einstelligen Bereich" wegen politischer Vorwürfe.
Weitere 37 Deutsche seien mit einem Ausreiseverbot belegt. Aus dem Ministerium
hieß es weiter, "die Achtung von demokratischen Prinzipien,
Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Grundfreiheiten sind fortlaufend
Gegenstand unserer Gespräche mit der türkischen Regierung."
Ein Gericht im südtürkischen
Karaman sah es demnach als erwiesen an, dass die 51-Jährige sich wegen ihrer
Verbindungen zur Gülen-Bewegung strafbar gemacht hat. Die Frau,
die mehr als 20 Jahre in Südwestdeutschland gelebt habe, habe ausschließlich
die deutsche Staatsbürgerschaft und sei 2013 in die Türkei gezogen.
Aus dem Auswärtigen Amt hieß
es dazu am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, der Fall sei
bekannt und man beobachte ihn aufmerksam. Weitere Einzelheiten wurden mit
Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte aber nicht genannt.
Dem Bericht zufolge wurde die
Frau bereits Ende Dezember 2018 schuldig gesprochen - das Urteil sei bislang
aber nicht öffentlich geworden. In der nächsten Instanz sei das Urteil
bestätigt worden. Sollte ihre Revision scheitern, müsse sie die Strafe
absitzen.
Wie die staatliche
Nachrichtenagentur Anadolu am Samstag mitteilte, hat die Türkei die Festnahme
von 222 Soldaten im Inland sowie im türkischen Teil Zyperns angeordnet. Ihnen
werde Unterstützung Gülens vorgeworfen.
Mehr als drei Jahre nach dem
vereitelten Putsch von Teilen des Militärs sind bereits Zehntausende Menschen
in der Türkei als mutmaßliche Gülen-Anhänger aus dem öffentlichen Dienst
entlassen, verfolgt oder verhaftet worden. Auch im Ausland sucht die türkische
Regierung nach Anhängern.
Präsident Recep Tayyip Erdogan
betrachtet den in den USA lebenden islamischen Prediger Fethullah Gülen als
Drahtzieher des Putschversuchs gegen seine Regierung im Juli 2016. Die Bewegung
des Geistlichen klassifiziert er als Terrororganisation. Gülen selbst weist
alle Vorwürfe zurück.
Wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten
terroristischen Vereinigung ist eine deutsche Staatsbürgerin im südtürkischen
Karaman zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt
worden. Nach Informationen von WDR, NDR und
"Süddeutscher Zeitung" sah es das Gericht als erwiesen an, dass die
Frau sich wegen ihrer Verbindungen zur Gülen-Bewegung strafbar gemacht habe.
Prozess seit 2017
Nach ihrer Inhaftierung setzte sich
der damalige deutsche Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Markus Ederer, bei
einer Türkeireise für eine Freilassung ein. Die Bundesregierung begrüßte damals
öffentlich, dass sie unmittelbar darauf im September 2016 auf freien Fuß kam.
Die Türkei verlassen durfte sie jedoch nicht, sie erhielt ein Ausreiseverbot,
musste sich regelmäßig bei einer Polizeidienststelle melden.
Seit 2017 wurde ihr in der Türkei
der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Vorwürfe in einer
knappen Anklageschrift zusammengefasst: Die Frau habe demnach ein Konto bei
einer Gülen-nahen Bank geführt und sei die Organisatorin einer lokalen, mit der
Gülen-Bewegung verbundenen Frauengruppe.
Zudem habe sie im Dezember 2014 an
einer Presseerklärung mitgearbeitet, die die "juristischen Operationen
gegen die bewaffnete Terrororganisation FETÖ/PYD" verurteilt habe. Im
selben Monat habe sie zudem an einem Treffen der Gülen-Bewegung in einem
Wellness-Hotel teilgenommen. Diese Punkte sollten beweisen, dass die Frau
Mitglied einer Terrororganisation gewesen sei. Die Deutsche selbst plädierte
vor Gericht auf Freispruch.