Generalmajor soll Soldaten vor AfD gewarnt haben: AKK-Ministerium ermittelt
Dienstag 27.August.2019 - 09:42
Berlin (Sreu./Mwe./Dpa) - Das Verteidigungsministerium untersucht einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ zufolge, ob Generalmajor Reinhardt Zudrop vor der AfD gewarnt und damit gegen das Soldatengesetz verstoßen hat. Eine Sprecherin des Ministeriums habe bestätigt, dass Zudrop sich „im Rahmen einer vertraulichen Mitarbeiterversammlung“ zu dem Fall geäußert habe, berichtete die Zeitung weiter.
Die AfD hatte in einem Schreiben an das Verteidigungsministerium die Suspendierung Zudrops gefordert. Laut einer Eingabe, die mehr als ein Brief und dafür gedacht ist, um den Wehrbeauftragten auf mögliche Missstände und Vorfälle in den Streitkräften hinzuweisen, habe der Offizier die AfD „vor versammelter Mannschaft“ sinngemäß als keine „von Soldaten wählbare Partei“ bezeichnet, schrieb der AfD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen, Obmann im Verteidigungsausschuss, in seinem Brief. Zudrop habe damit gegen das im Soldatengesetz verankerte Verbot der politischen Betätigung im Dienst verstoßen. Der Generalmajor wird auch mit der Begründung zitiert, es gebe „in der AfD Rechtsextremisten“.
Laut „Welt“ sagte Zudrop, der Rechtsberater von Generalinspekteur Eberhard Zorn habe Ermittlungen aufgenommen und befrage die Teilnehmer der Veranstaltung vom 24. Juni, bei der die Äußerung gefallen sein soll, als Zeugen. Ob es sich bei den Befragungen durch das Ministerium bereits um ein Disziplinarverfahren oder vorgeschaltete Verwaltungsermittlungen handelt, habe die Sprecherin „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“ nicht mitteilen wollen. Die Vorwürfe gegen Zudrop würden aber „sehr ernst genommen und geprüft“.
„Ausdrücklich als persönliche Auffassung gekennzeichnet“?
Zudrop habe damit seine Stellung als Kommandeur missbraucht, um seine Untergebenen zu beeinflussen und gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen, schrieb Lucassen und forderte die „sofortige Suspendierung“ des Generalmajors. Das Zentrum Innere Führung, dem Zudrop als Kommandeur vorsteht, hatte nach Informationen der Zeitschrift „Der Spiegel“ die Darstellung der AfD in Teilen bestritten: Zwar habe eine interne Dienstversammlung mit Weiterbildung am 24. Juni stattgefunden. Zudrop habe dabei aber in einer „ausdrücklich als seine persönliche Auffassung gekennzeichneten Stellungnahme“ gesagt, dass er die AfD nicht wählen könne, da der „Flügel“, die rechtsnationalistische Parteiströmung, „eindeutig extremistische Positionen“ vertrete. Den Anwesenden habe der General eine kritische Auseinandersetzung mit Parteiprogrammen, auch dem der AfD empfohlen.