"Kein sicheres Land" …Ein deutsches Gericht lehnt die Abschiebung eines syrischen Flüchtlings in die Türkei ab
Die Verluste verfolgen das regierende Regime der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) unter der Führung von Recep Tayyip Erdogan im In- und Ausland, beginnend mit Erdogans Wunsch, das türkische Regierungssystem in ein Präsidialsystem umzuwandeln, damit wollte er besondere Vorteile und Befugnisse zu seinen Gunsten erlangen, was seine Popularität stark beeinträchtigt hat. Dies war klar bei dem Verlust großer Kommunen wie Ankara, Istanbul und Izmir bei den Kommunalwahlen im März 2019.
Die jüngsten Verluste der regierenden türkischen Partei zeigten sich in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im süddeutschen Bundesland Bayern. Das Gericht hat die Berufung eines syrischen Flüchtlings wegen dem Beschluss, ihn nach Griechenland und dann in die Türkei abzuschieben, für zulässig erklärt. Das deutsche Gericht war der Ansicht, dass die Türkei "kein sicheres Land" ist, um Flüchtlinge aufzunehmen. Diese Info wurde von dem Sender Deutsche Welle im Internet veröffentlicht.
Am 13. Juni 2019 reiste der syrische Flüchtling mit einer gefälschten bulgarischen Identität in einem Bus aus Österreich nach Deutschland ein. Als die deutsche Polizei den Bus durchsuchte, wurde er entdeckt und gab zu, dass er ein syrischer Flüchtling ist, der wegen dem Krieg aus seinem Land geflohen war. Er zog im Jahr 2014 nach Beirut und im Jahr 2018 zog er in die Türkei, von dort reiste er in die griechische Insel Kos, von wo er nach Österreich zog und in Deutschland ankam.
Nach seiner Verhaftung beschlossen die deutschen Behörden, ihn nach Griechenland abzuschieben, dorthin wo, vor seinem Fluchtversuch nach Deutschland, ein formeller Asylantrag abgelehnt worden war. Der Flüchtling legte Einspruch gegen die Entscheidung der Abschiebung beim Bayerischen Verwaltungsgericht ein und das Gericht erklärte die Klage für zulässig. "Es gibt starke Anzeichen dafür, dass die griechischen Behörden beabsichtigen, diesen Flüchtling in die Türkei abzuschieben, nachdem er nach Griechenland abgeschoben wird, zumal die griechischen Behörden die Türkei aus ihrer Sicht als sicheres Drittland betrachten", so das Gericht.
Der Richter im deutschen Gericht lehnte die Betrachtung der Türkei als sicheres Land ab und argumentierte, dass sie nicht den erforderlichen Schutz für Flüchtlinge in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt hat. Er forderte Griechenland auf, unter den aktuellen Umständen keine Flüchtlinge nach Ankara abzuschieben.
Diese Weigerung verstößt gegen das zwischen der Türkei und der EU im Jahr 2016 unterzeichnete Rückübernahmeabkommen, das vorsieht, dass Ankara alle Flüchtlinge aufnehmen muss, die von ihrem Hoheitsgebiet in die EU-Länder reisen.
Pro Asyl sieht, dass die Abschiebung des syrischen Flüchtlings nach Griechenland und dann in die Türkei, zu Abschiebung, durch das türkische Regime, nach Nordsyrien beitragen wird. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan versucht, die Flüchtlinge in die sichere Zone in Syrien zu überführen.
Es ist zu erwähnen, dass der türkische Staat vor einigen Wochen mit der Überführung syrischer Flüchtlinge aus Großstädten in die Städte Nordsyriens begonnen hat, als einen ersten Schritt zur Einrichtung der sicheren Zone dort, nachdem diese Flüchtlinge eine Einverständniserklärung ihrer Rückkehr nach Syrien unterschrieben haben.