Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Familiennachzug: Bamf lehnt Anträge auf Familiennachzug von Flüchtlingen ab

Samstag 01.Juni.2019 - 08:54
Die Referenz
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Berlin (DW) - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnt rund drei Viertel aller Anträge auf Familiennachzug von in Griechenland lebenden Flüchtlingen ab. Zwischen Januar und Ende Mai des laufenden Jahres stellten die griechischen Asylbehörden 626 Anträge für Flüchtlinge, die zu ihren Familienangehörigen nach Deutschland kommen wollten, wie aus einer Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Davon lehnte das BAMF 472 Anträge ab.

Gründe für die Ablehnungen nannte die Bundesregierung in der Antwort, über die zunächst die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichtet hatten, nicht. Die Linken-Politikerin Gökay Akbulut kritisierte das Vorgehen des Bundes. "In der Vergangenheit haben wir erlebt, dass Übersetzungen gefordert wurden, die nach der Dublin-Durchführungsverordnung nicht notwendig gewesen wären", sagte Akbulut den Funke-Zeitungen. Dies sei rechtswidrig.
Nach der sogenannten Dublin-Verordnung der Europäischen Union kann ein Mitgliedstaat einen Antrag auf Übernahme des Asylverfahrens stellen, wenn der Flüchtling Angehörige in dem jeweils anderen EU-Staat hat. 

Griechenland hat im Mai einen deutlichen Anstieg von Flüchtlingen verzeichnet, die aus der Türkei auf die griechischen Inseln übersetzten. In den Registrierungslagern, den sogenannten Hotspots, auf den Inseln Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos harren derzeit gut 15.600 Migranten aus - ausgelegt sind die Unterkünfte für knapp 9000 Menschen.
Die EU hatte im März 2016 mit Ankara vereinbart, dass alle Migranten, die illegal über die Türkei auf die griechischen Inseln kommen, zurückschickt werden können. 

Waren 2015 noch gut 857.000 Menschen aus der Türkei nach Griechenland gekommen, ging ihre Zahl 2018 auf etwa 50.000 zurück. Seit Jahresbeginn sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) gut 13.600 Menschen nach Griechenland geflohen. 
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