Mehr als 500 Abschiebungen scheitern wegen Piloten
Berlin (Welt) - Die Bundespolizei kritisiert, dass viele Piloten sich weigern würden, Flüchtlinge zum Zweck von Abschiebungen an Bord zu nehmen. Mehr als 500 Abschiebungen per Flugzeug seien 2018 aus diesem Grund gescheitert, berichtet die Funke Mediengruppe unter Berufung auf die Bundesbehörde. Dieter Romann, Präsident der Bundespolizei, sagte: „Im Konfliktfall hat die Luftsicherheitsbehörde am Boden das letzte Wort, also die Bundespolizei.“
Die Rechtslage sei klar. Nach Paragraph 12 Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes habe der Pilot zwar als Beliehener für die Sicherheit an Bord des im Flug befindlichen Luftfahrzeuges zu sorgen. „Diese Aufgabenwahrnehmung als Beliehener stellt umgekehrt klar, dass der Pilot den originären Hoheitsträger nicht an seiner hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung hindern kann, vor allem nicht am Boden auf deutschem Staatsgebiet“, so Romann.
Der Präsident der Bundespolizei betont jedoch auch, dass die meisten Abschiebungen bereits früher scheitern. Das liege daran, „dass die betreffenden Personen am Abflugtag oder auch schon vorher nicht aufgefunden werden“. Romannbegrüßte deshalb die Initiative von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Seehofer plädiert dafür, Flüchtlinge bis zu zehn Tage am Flughafen in Ausreisegewahrsam zu nehmen.
Die Mehrzahl der Abschiebeversuche scheitern
Insgesamt sind seit 2015 knapp 188.000 Rückführungen geplant gewesen, etwa die Hälfte davon scheiterte aber oder wurde abgesagt. Das zeigten die Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP. Vor allem die Abschiebebilanz für 2018 ist negativ. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu: „Damit hat erstmals die Summe der gescheiterten Rückführungsversuche die Summe der erfolgreich durchgeführten überschritten.“
Die Bundesregierung hat im April den Entwurf des sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetzes beschlossen. Das Vorhaben aus dem Haus von Seehofer soll es Ausländern, die Deutschland verlassen müssen, in Zukunft schwerer machen, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Unter anderem sollen die Möglichkeiten ausgeweitet werden, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung in Haft zu nehmen.
Deutlich weniger Geld als bisher soll künftig für Ausländer ausgegeben werden, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. „Deren Leistungen werden sozusagen auf die Rückfahrkarte begrenzt“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU).