Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
ad a b
ad ad ad

Illegale Parteifinanzierung: AfD muss 400.000 Euro Strafe zahlen

Freitag 19.April.2019 - 06:13
Die Referenz
طباعة

 

Berlin (Spiegel) - Zwei opulente Werbekampagnen, die sich AfD-Chef Jörg Meuthen und sein Parteifreund Guido Reil im Wahlkampf spendieren ließen, kommen die Alternative für Deutschland (AfD) nun teuer zu stehen. Wie eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung dem SPIEGEL auf Anfrage bestätigte, erließ das zuständige Kontrollreferat am Dienstag zwei Sanktionsbescheide über insgesamt 402.900 Euro. Die Summe der Strafzahlung entspricht - wie vom Gesetz vorgeschrieben - dem dreifachen Wert der zu Unrecht angenommen Zuwendungen.

 

"Im Verlaufe des Verwaltungsverfahrens hat sich bestätigt, dass diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen, da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren", so die Sprecherin.

 

Zum einen wurde eine umstrittene Werbekampagne sanktioniert, mit der die Schweizer PR-Agentur Goal AG den baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 von AfD-Chef Meuthen unterstützt hatte.

 

Über die Wahlkampfhilfe hatten Meuthen und seine Partei widersprüchliche Angaben gemacht: Zunächst hatte der AfD-Chef von einem kostenlosen "Freundschaftsdienst" des Agenturchefs gesprochen, später war dann von 4500 Euro die Rede, mit denen Zeitungsinserate bezahlt worden seien. Im März schließlich räumte Meuthen gegenüber der "Welt" ein, dass die Kampagne in Wahrheit rund 90.000 Euro gekostet habe. Die Kosten dafür hätten zehn Personen aus Deutschland oder anderen EU-Staaten übernommen. Eine Liste mit den Namen der angeblichen Finanziers hatte die AfD im September bei der Bundestagsverwaltung eingereicht.

 

Recherchen des SPIEGEL und des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" ergaben jedoch, dass es sich bei mehreren Personen auf der Liste nur um Strohleute handelte. Laut Bundestagsverwaltung beläuft sich die Höhe der jetzt verhängten Sanktionen im Fall Meuthen auf 269.400 Euro.

 

An der AfD-Basis regt sich Unmut

 

Auch im Fall Guido Reil geht es um unzulässige Wahlkampfreklame der Goal AG. Die Schweizer Agentur hatte vor der nordrhein-westfälischen Landtagswahl im Frühjahr 2017 unter anderem mit Großplakaten für Reil geworden.

 

Nach AfD-Angaben belief sich der Wert der Kampagne auf 44.500 Euro und sei von insgesamt sechs Personen finanziert worden. Eine entsprechende Namenliste hatte die Partei im Oktober an die Bundestagsverwaltung geschickt. Drei der sechs vermeintlichen Gönner finden sich auch auf der Meuthen-Liste, bei mindestens einem von ihnen handelt es sich offenbar ebenfalls um einen Strohmann. Laut Sanktionsbescheid hat die Bundestagsverwaltung im Fall Reil nun eine Strafe von 133.500 Euro verhängt.

 

Wer die Schweizer AfD-Wahlkampfhilfen tatsächlich bezahlt hat, ist unklar - nach Recherchen von SPIEGEL und "Report Mainz" könnte die Spur ins Umfeld des umstrittenen Duisburger Immobilienmilliardärs Henning Conle führen, der in Zürich lebt und für eine Stellungnahme bislang nicht erreichbar war.

 

Wegen der Strafzahlungen, die sich bereits seit Wochen abzeichneten, hat die AfD bereits Rücklagen in Höhe von einer Million Euro gebildet.

 

Die nun verhängten Sanktionen dürften indes nur der Anfang sein: Auch in weiteren Fällen mutmaßlich unzulässiger Parteienfinanzierung - etwa im Zusammenhang mit dubiosen Geldflüssen an den Kreisverband von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel - drohen der Partei empfindliche Strafzahlungen.

 

 

"