Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Kabinett beschließt neues Gesetz für schnelle Abschiebungen

Mittwoch 17.April.2019 - 08:00
Die Referenz
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Berlin (Faz) - Damit künftig nicht mehr so viele Abschiebungen scheitern, hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Entwurf für ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen. Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll es Ausländern, die Deutschland verlassen müssen, in Zukunft schwieriger machen, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Unter anderem sollen die Möglichkeiten ausgeweitet werden, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung in Haft zu nehmen. 2018 gab erstmals mehr gescheiterte Abschiebeversuche (31.000) als erfolgte Rückführungen (26.000).

 

Deutlich weniger Geld als bisher soll künftig für Ausländer ausgegeben werden, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. „Deren Leistungen werden sozusagen auf die Rückfahrkarte begrenzt“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) am Mittwoch in Berlin. Das sei auch gut so. Der Abgeordnete forderte aber auch Nachbesserungen. Der neue Duldungsstatus, mit dem eine Wohnsitzauflage und ein Beschäftigungsverbot verbunden sind, ist an Voraussetzungen geknüpft, die Frei zufolge in den Augen der Union nicht konkret genug formuliert sind. Hier solle nachgebessert werden, um Rechtssicherheit zu erreichen, sagte der Parlamentarier. Zudem sei wünschenswert, die Voraussetzungen für die Haft zu ändern. Derzeit sei eine vorgelagerte Mitwirkungsverweigerung des Betroffenen vorgesehen, erklärte Frei. Diese Verweigerung sei in seinen Augen bereits gegeben, wenn der Ausländer die von der Behörde gesetzte Frist zur Ausreise nicht eingehalten habe. Es wäre wünschenswert, wenn dies bereits ausreichend für einen Ausreisegewahrsam wäre, sagte Frei.

 

Für Menschen, für deren Asylantrag nach den sogenannten Dublin-Regeln eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist, seien „Leistungsabsenkungen“ geplant. Sie sollen weniger erhalten, als die Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes vorsehen.

 

Das Kabinett beschloss zudem eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Danach sollen Alleinstehende und Alleinerziehende neben Sachleistungen künftig 150 Euro statt 135 Euro pro Monat erhalten. Wer in einer der großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, bekommt allerdings nur 136 Euro.

 

Arbeitswilligen Asylbewerbern will die Bundesregierung zudem früher Zugang zu Sprachkursen verschaffen – und zwar auch dann, wenn ihre Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden, gering sind. Davon ausgenommen sind nur „Geduldete mit ungeklärter Identität“, da für sie ein generelles Arbeitsverbot gilt.

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