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Innenministerium: AfD-Mitgliedschaft mit Beamtenstatus vereinbar

Dienstag 09.April.2019 - 04:42
Die Referenz
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Berlin (Zeit) - Die reine Zugehörigkeit eines Beamten oder einer Beamtin zu einer Partei, die der Verfassungsschutz als sogenannten Prüffall oder Verdachtsfall behandelt, ist nach Ansicht des Bundesinnenministeriums "beamtenrechtlich ohne Relevanz". Das erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Damit ist klargestellt, dass die AfD für Beamte nicht tabu ist, obwohl sie in Teilen als Verdachtsfall eingestuft ist. Zuerst hatte die Welt über diese Einschätzung berichtet.

 

Eine "vertiefte Prüfung" habe die bisherige Einschätzung zu solchen Fällen bestätigt, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Im Dienst komme es nicht auf Gruppenzugehörigkeit an, sondern auf das konkrete Verhalten. Zu der Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit müssten Handlungen hinzukommen, die den Verdacht rechtfertigen, dass die jeweilige Beamtin oder der Beamte ein Dienstvergehen begangen hat. 

 

Im Februar war bekannt geworden, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Vereinbarkeit der Pflichten von Beamten und einer Parteimitgliedschaft prüfen lässt. "Die Prüfung gilt ganz generell, für Rechts- wie für Linksradikale, unabhängig von der jüngsten AfD-Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz", hatte er damals den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt.

 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft zwei Teilorganisationen der AfD als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus ein: den Flügel und die Nachwuchsorganisation Junge Alternative. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte es dem Verfassungsschutz untersagt, die Gesamtpartei als Prüffall zu bezeichnen – eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. 

 

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