Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Briten gegen Brexit: EU-Austritt ist gegen die „Wille des Volkes“

Montag 25.März.2019 - 07:29
Die Referenz
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London (Faz) - Schon mehr als vier Millionen Menschen haben bis Samstag eine Online-Petition für den Verbleib Großbritanniens in der EU unterzeichnet. Zeitweise war die Webseite wegen des Ansturms lahm gelegt. „Die Regierung behauptet immer wieder, der Austritt aus der EU wäre der 'Wille des Volkes'“, heißt es im Petitionstext. Dem müsse ein Ende bereitet werden, indem die Stärke der öffentlichen Unterstützung für einen Verbleib deutlich gemacht werde.

 

Das Parlament muss den Inhalt jeder Petition mit mehr als 100.000 Unterzeichnern für eine Debatte berücksichtigen. Alle britischen Staatsbürger – auch im Ausland – und Einwohner in Großbritannien dürfen solche Online-Petitionen unterzeichnen.

 

Premierministerin Theresa May hatte einem Exit vom Brexit erst wieder beim jüngsten EU-Gipfel in Brüssel eine klare Absage erteilt. Sie hat zudem angedeutet, die geplante dritte Abstimmung über den Austrittsvertrag mit der EU könnte auch ausfallen. Sie werde das Abkommen nach zwei früheren Nein-Voten nur dann kommende Woche abermals zur Vorlage bringen, wenn sich im Unterhaus eine „ausreichende Unterstützung“ abzeichne, schrieb May am Freitag in einem Brief an die Abgeordneten.

 

Das Land sollte eigentlich am 29. März aus der EU austreten. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten Großbritannien am Donnerstag aber einen Aufschub beim Brexit gewährt. Nimmt das britische Parlament kommende Woche das Austrittsabkommen doch noch an, wird der Brexit am 22. Mai stattfinden.

 

May will Teilnahme an Europawahlen vermeiden

 

Sollte der Vertrag keinen ausreichenden Rückhalt finden, könne Großbritannien in Brüssel bis zum 12. April einen weiteren Aufschub beantragen, schreibt May. Dann müsste das Vereinigte Königreich allerdings an den Europawahlen im Mai teilnehmen. May ist nach eigenen Worten „zutiefst davon überzeugt“, dass dieser Schritt „falsch“ wäre.

 

Falls das Parlament dem Abkommen nicht zustimmt und die Regierung keinen weiteren Aufschub beantragt, wäre die Folge ein ungeordneter Austritt („Hard Brexit“).

 

 

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