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Kürzung bei Flüchtlingsversorgung - Laschet kritisiert Scholz

Donnerstag 21.März.2019 - 04:05
Die Referenz
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Berlin (Süddeutsche) - Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) angesichts geplanter Kürzungen bei der Integration von Flüchtlingen scharf kritisiert. "Der Vorschlag des Bundesfinanzministers ist indiskutabel", sagtLaschet der Rheinischen Post.

 

Ende 2019 laufen mehrere Regelungen aus: die 670-Euro-Pauschale für Ausländer im Asylverfahren, die Integrationspauschale und die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge. Stattdessen plant das Finanzministerium nach Informationen der Bild-Zeitung eine Pauschale pro Flüchtling für die ersten fünf Jahre nach der Ankunft. Diese Pauschale kritisierte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in der Rheinischen Post als zu gering.

 

"Wer den Kommunen die Erstattung der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft streichen will, provoziert Steuererhöhungen in den Kommunen wegen der Flüchtlinge - und zündelt damit an dem Konflikt, den wir gerade mühsam befrieden konnten", so LaschetsKritik. Die Politik müsse weiter den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Blick behalten. 

 

Das sei nur zu erreichen, wenn der Bund auch weiterhin seiner Verantwortung gerecht werde, Länder und Kommunen angemessen bei der Daueraufgabe Integration zu unterstützen. "Olaf Scholz versucht, sich zu Lasten der Länder davonzustehlen", sagte Bouffier.

 

Kritik an den Plänen des Finanzministers hatte am Montag auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, geäußert. "Bund und Länder müssen einen Weg finden, der den realen Aufwendungen der Kommunen für Flüchtlinge gerecht wird und die Ausgaben für Geduldete einbezieht", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

 

Die Zahl der Asylsuchenden war zuletzt deutlich zurückgegangen. Wurden 2016 noch knapp 746 000 Asylanträge gestellt, waren es 2018 noch knapp 186 000 Erst- und Folgeanträge. Die Kommunen weisen aber darauf hin, dass viele Asylsuchende - auch nachdem ihr Antrag abgelehnt wurde - erst einmal in Deutschland bleiben dürfen.

 

 

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