Drei Jemeniten verklagen das Bundesverteidigungsministerium
Berlin (Welt) - Die Klage gegen die Bundesrepublik ist brisant und hochpolitisch: Drei Jemeniten fordern nach tödlichen US-Drohnenangriffen, dass Deutschland eine Mitverantwortung einräumen soll und solche Luftschläge über den US-Militärstützpunkt im pfälzischen Ramstein unterbindet. Zu Beginn des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag sagte der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen, man stehe vor einem schwierigen Mammutverfahren. Weder das Bundesverfassungsgericht noch das Bundesverwaltungsgericht seien je mit einem Fall „vergleichbarer Konstellation“ befasst gewesen.
Die drei Jemeniten, nicht persönlich in Münster erschienen, hatten nach eigenen Angaben 2012 im Jemen zwei Angehörige – Zivilisten – bei US-Drohnenangriffen verloren. Sie waren in erster Instanz 2015 erfolglos. Die Kläger führen an, die Luftangriffe seien über die Air Base Ramstein, also von deutschem Boden aus, erfolgt.
Das stellvertretend beklagte Bundesverteidigungsministerium hatte mehrfach betont, man habe keine Erkenntnisse darüber, dass Ramstein für US-Drohnenangriffe genutzt werde. Die USA hätten versichert, von amerikanischen Stützpunkten in Deutschland aus würden Drohnenangriffe weder geflogen noch gesteuert. Den Klägern zufolge läuft die Datenübertragung bei solchen Einsätzen seit Jahren über eine Satelliten-Relaisstation in Ramstein, über deren Errichtung Deutschland 2010 informiert worden sei.
Kölner Gericht entschied gegen die Kläger
Richter Sarnighausen sagte, es sei nach aktuellem Stand wohl nicht zu bestreiten, dass diese Relaisstation tatsächlich zur Datenübermittlung für Drohneneinsätze genutzt werde. Ein Ministeriumsvertreter entgegnete, bei einzelnen Einsätzen könne man nicht sicher sagen, ob der Datenverkehr tatsächlich über Ramstein laufe oder über eine andere Relaisstation.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte 2015 entschieden, die Bundesregierung sei nicht verpflichtet, den USA die Nutzung von Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu verbieten. Der OVG-Richter unterstrich, dass mehrere völker- und verfassungsrechtliche Punkte zu prüfen seien. Die US-Luftschläge gelten einem regionalen Ableger des Terrornetzwerkes al-Qaida.
Das Ministerium hatte zur Relaisstation zuvor geschildert, diese sei „rechtlich einwandfrei ohne deutsche Baugenehmigung“ von den USA errichtet worden. Die Station in Ramstein werde ohne Mitwirkung oder Einbeziehung Deutschlands genutzt. Die Kläger sehen das anders und wollen erreichen, dass die Bundesregierung den Amerikanern die Ramstein-Nutzung für Drohnenangriffe untersagt und „erteilte Frequenzen“ zurückzieht. Im Jemen würden noch immer Zivilisten verletzt und getötet.
Kläger berufen sich auf deutsches Grundgesetz
Eine Sprecherin der Menschenrechtsorganisation Reprieve berichtete in der Verhandlung von fünf Luftangriffen Ende 2017 und Anfang 2018, bei denen im Jemen mehrere Zivilisten getötet und verletzt worden seien, auch Kinder. Die Menschenrechtsorganisation ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights), die die Klage der Jemeniten unterstützt, kritisierte ebenfalls fortgesetzte US-Drohnenangriffe. 2015 hatte ein Ex-US-Drohnenpilot im NSA-Untersuchungsausschuss in Berlin ausgesagt, Ramstein spiele im weltweiten Drohnenkrieg der USA eine zentrale Rolle.
Am Mittwoch war in Münster eine ähnlich gelagerte Berufung verhandelt worden. Ein Somalier hatte die Bundesrepublik verklagt, weil er 2012 seinen Vater bei einem US-Drohneneinsatz verloren habe, der von Ramstein aus erfolgt sei. Hier will das OVG am kommenden Dienstag seine Entscheidung verkünden. Der Jemen-Fall ist aber komplexer. Die Kläger berufen sich unter anderem auf das deutsche Grundgesetz, wonach der Staat umfassend zum Schutz von Leib und Leben auch von Ausländern verpflichtet sei.