Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Die Debatte in Deutschland über den Staatsbürgerschaftsentzug der IS-Terroristen

Montag 11.März.2019 - 04:38
Die Referenz
Ahmad Lamloum
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Die deutsche Regierungskoalition diskutiert weiter darüber, wie man am besten mit den IS-Terroristen umgeht, die ersten Gesetzentwürfe kamen diesbezüglich im Jahr 2014. In der Vereinbarung über die Bildung der Koalitionsregierung im vergangenen Jahr einigten sich CDU und SPD grundsätzlich darauf, ein Gesetz über den Entzug der Staatsbürgerschaft von Kämpfern der terroristischen Gruppen zu entwerfen.
Etwa 1.000 deutsche Staatsbürger reisten in den Irak und in Syrien, um sich dem IS anzuschließen, von denen viele getötet wurden. Derzeit befinden sich viele von ihnen in den Lagern der kurdischen demokratischen Kräfte Syriens, und es gibt eine Debatte über den Entzug der Staatsbürgerschaft von mindestens 70 Menschen unter ihnen.
Der deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in einer Pressekonferenz: Laut einer Erklärung zwischen Bundesinnenminister Horst Seehofer und Justizministerin Katarina Barley versuchen die Behörden, den deutschen IS-Kämpfern die Staatsbürgerschaft zu entziehen, ein Gesetzentwurf soll bald veröffentlicht werden. 
Die deutsche Regierung hat mehrere Grundlagen für die Entscheidung festgelegt, ob die Staatsbürgerschaft entzogen werden muss oder nicht. Wer eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt und volljährig ist und eine künftige Beteiligung am Kampf bei terroristischen Organisationen anstrebt, dem kann die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden. Das Gesetz wird keine rückwirkende Wirkung auf Kämpfer haben, die derzeit außerhalb Deutschlands verhaftet sind.
Diejenigen, die derzeit festgenommen werden und eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, können zurzeit nicht ausgebürgert werden. Nach dem geltenden Recht kann die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn die Betroffenen ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums sich ausländische Armeen anschließen. Dies wird künftig wirksam, wenn sich eine Person an den Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligt. Der Entzug des Reisepasses wird dann durch die Innenminister der Bundesländer durchgeführt.

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