Seehofer und Barley einigen sich auf Ausbürgerung von Dschihadisten aber unter klaren Bedingungen
Berlin (Welt) - Volljährigen Dschihadisten mit doppelter Staatsangehörigkeit soll künftig der deutsche Pass entzogen werden können. Auf eine entsprechende Gesetzesinitiative einigte sich das Bundesinnenministerium nach eigenen Angaben vom Montag mit dem Justizressort. Die Neuregelung soll aber nur für die künftige Beteiligung an Kampfhandlungen gelten, was die CSU kritisiert. Unzufrieden äußerten sich auch FDP, Linke und AfD.
Von der geplanten Neuregelung solle "ein Signal" ausgehen, es solle "präventive Wirkung" entfalten, sagte die Sprecherin von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Eleonore Petermann, in Berlin.Wann die Neuregelung kommen wird, ist aber noch offen. Eine Sprecherin von Justizministerin Katarina Barley (SPD) verwies darauf, dass die SPD-Politikerin am Wochenende eine zeitnahe Umsetzung des Gesetzesvorhabens angekündigt hatte.
Den Plänen zufolge sollen Doppelstaatler, die für Dschihadistenmilizen an Kämpfen teilnehmen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Die Entscheidung darüber soll bei den Ländern liegen. Gelten soll die Neuregelung nur für diejenigen, die sich ab deren Inkrafttreten an Kampfhandlungen beteiligen. Andernfalls läge ein Verstoß gegen das sogenannte Rückwirkungsverbot vor.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, kritisierte dies. "Wer für den IS kämpft, hat sein Recht verwirkt, Deutscher zu sein", sagte er dem "Handelsblatt" - das gelte auch für Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), die schon heute im Gefängnis sitzen. Müller warf der SPD vor, sie wolle bereits gefasste IS-Kämpfer "verschonen". Das sei "unverständlich".
SPD-Vize Ralf Stegner verteidigte den Verzicht auf eine Rückwirkung der Regelung. "Es gehört zu den Grundwerten unserer freiheitlichen Demokratie, dass Gesetze nicht rückwirkend gemacht werden", sagte er dem "Bild"-Talk "Die richtigen Fragen".
FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae bezeichnete das Gesetzesvorhaben als "Schaufensterpolitik", die das Problem nicht löse. "Vielmehr muss die Bundesregierung endlich Position beziehen, wie sie mit den gefangenen deutschen IS-Kämpfern umgehen will, die weiterhin ein großes Sicherheitsrisiko darstellen."
Die Linke-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut kritisierte, der Vorschlag der Bundesregierung sei "nicht gründlich durchdacht". So sei etwa ungeklärt, auf Grundlage welcher Erkenntnisse Kampfhandlungen für eine Dschihadistenmiliznachgewiesen werden könnten, wenn es kein Urteil eines deutschen Gerichts dazu gab.
Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart sieht dieses Problem nicht. Die Voraussetzungen müssten nicht zu eng gefasst werden, sagte er dem "Handelsblatt". "Der Nachweis einer Beteiligung an konkreten Kampfhandlungen dürfte wohl nicht zwingend erforderlich sein", sagte er. "Anderweitige, etwa logistische Unterstützung müsste ausreichen."
Nach Ansicht der AfD-Fraktion kommt das Gesetz zu spät. Andere Regierungen "haben längst gehandelt, um ihre Bevölkerungen vor der Rückkehr doppelstaatlicher Terrorkämpfer zu schützen", sagte Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann.
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz kann bei Doppelstaatlern der deutsche Pass bisher nur entzogen werden, wenn der Betreffende freiwillig in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eintritt, dessen Pass er auch besitzt.