Seehofer: Abschiebung von Amri-Vertrautem korrekt abgelaufen
Berlin (Zeit) - Die Abschiebung des angeblichen Helfers des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri war nach Kenntnisstand der Behörden rechtens. "Durch die Ermittlungen konnte der Nachweis nicht erbracht werden, dass Ben Amar an der Tat des Anis Amri beteiligt war", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf einer Pressekonferenz. "Nach zwei Vernehmungen des Bilel B. als Beschuldigter lagen keine Ansatzpunkte dafür vor, dass er zurAufklärung des Anschlags hätte beitragen können oder wollen", sagte Seehofer.
B. wurde am 1. Februar 2017 abgeschoben. Sein Aufenthaltsort ist laut Innenministerium nicht bekannt. Auch lägen den Behörden keine Erkenntnisse dazu vor, dass er "für oder mit einem marokkanischen Nachrichtendienst in irgendeiner Form arbeitete", sagte Seehofer.
Der Fall gab zuletzt immer neue Rätsel auf. Anis Amri tötete am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen. Mehr als 70 weitere Menschen wurden verletzt, als der tunesische Islamist mit einem gestohlenen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt raste. B. war am Vorabend des Anschlags mit Amri in einem Lokal gesehen worden.
Was hat es mit dem Fall des mutmaßlichen Amri-Helfers auf sich?
In der vergangenen Woche hatte der Focus berichtet, dass Amri einen Helfer gehabt habe. Möglicherweise handele es sich um seinen Vertrauten B., der wenige Wochen nach dem Attentat nach Tunesien abgeschoben worden sei.
Laut Focus erfolgte die Abschiebung, um B. vor Strafverfolgung zu schützen, weil er ein Informant des marokkanischen Geheimdiensts gewesen sei. Das Bundesinnenministerium datierte die Abschiebung auf Anfang 2017. Es wird nun erwogen, ihn trotz seiner Abschiebung vom Amri-Untersuchungsausschuss im Bundestag vernehmen zu lassen – etwa in Tunesien per Video.
Aus den Ermittlungsakten zu dem Fall geht zudem hervor, dass dem Bundeskriminalamt (BKA) einige Details wohl erst bekannt wurden, nachdem er abgeschoben worden war. Unter anderem fand das BKA bei der Auswertung der Daten auf einem Handy ein Foto von einem Boarding-Pass für einen Flug von Berlin-Schönefeld nach Nizza. Aufgenommen wurde das Bild am 7. Juli 2016. Die Bordkarte lautete nicht auf seinen richtigen Namen, sondern auf Oueslati Mohammed Belaid. In einem Vermerk der Polizei heißt es, er sei nach Frankreich gereist, "wahrscheinlich unter Verwendung der fiktiven Personalie 'Oeslati Mohamed Belaid'".
Nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob sich B. am 14. Juli 2016 in Paris oder in Nizza aufhielt. In der südfranzösischen Hafenstadt raste an diesem Tag ein aus Tunesien stammender radikaler Islamist mit einem Lastwagen über einen Boulevard – er tötete 86 Menschen. Bei der Auswertung der Handydaten von B.s stieß man auf Fotos, die ihn mit Bekannten in Paris zeigen. Eine dieser Aufnahmen wurde wahrscheinlich am 10. Juli 2016 gemacht, eine zweite am 15. Juli.
Was lief aufseiten der Behörden schief im Fall Amri?
In Berlin und Baden-Württemberg war Amri gleich mehrfach unter verschiedenen Identitäten als Flüchtling gemeldet. Dennoch wurde der Tunesier den Sicherheitsbehörden bekannt als islamistischer Gefährder. Kein anderer Islamist wurde im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern (GTAZ) so intensiv besprochen wie Amri. Dennoch versäumten es die Behörden von Nordrhein-Westfalen, ihn abzuschieben.
Anders als lange angegeben, lagen die für eine Abschiebung benötigten Handflächenabdrücke Amris vor. In Berlin wiederum wurde eine mögliche Festnahme verpasst – weil Amris Überwachung aus unklaren Gründen eingestellt wurde und seine Aktivitäten als Drogenhändler keine strafrechtlichen Konsequenzen hatten.
Der Präsident des Berliner Landeskriminalamts (LKA), Christian Steiof, sah sich erst kürzlich zu einem vernichtenden Urteil über die Zusammenarbeit der Behörden genötigt. Er sprach von "fatalen handwerklichen Fehlern". Es sei "alles schiefgegangen, was schiefgehen kann an Kooperation".
Haben die Behörden ihr Versagen vertuscht?
Es gab immer wieder Vorwürfe, die zuständigen Behörden wollten ihr Versagen im Fall Amri auch noch vertuschen. Einem Pressebericht aus dem vergangenen Jahr zufolge versuchte die Spitze des Bundesverfassungsschutzes 2017, einen im Umfeld von Amri platzierten V-Mann zu verheimlichen.
In einem behördeninternen Vermerk zur Vorbereitung eines Treffens des damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen mit dem Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) im März 2017 habe es geheißen, ein Öffentlichwerdendes Quelleneinsatzes solle vermieden werden. Weiter soll es in dem Vermerk geheißen haben: "Ein weiteres Hochkochen der Thematik muss unterbunden werden."
Die Sache ist deshalb von Brisanz, weil der Bund stets den Eindruck erweckt hatte, es habe gar keinen V-Mann im Umfeld Amris gegeben.