Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Seehofer schlägt eine Gesetzesverschärfung für Abschiebungen vor

Donnerstag 14.Februar.2019 - 09:37
Die Referenz
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Berlin (Handelsblatt) - Die Zeit, in der Wortungetüme wie das rot-grüne Steuervergünstigungsabbaugesetz die Berliner Politik beherrschten, ist vorüber. Die SPD hat kürzlich das Gute-Kita-Gesetz ersonnen, auch das Starke-Familien-Gesetz hat sie auf den Weg gebracht, mit der Respekt-Rente will sie nachlegen.
Die sozialdemokratische Kreativität bei dem Betiteln von Rechtsakten hat offenbar auch den Bundesinnenminister inspiriert. Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ heißt die Antwort von Horst Seehofer auf die flotten Framing-Erfolge des Koalitionspartners. Der CSU-Politiker weiß um das Konfliktpotenzial seines Vorhabens, ein möglichst harmloser Name soll helfen, die Gemüter zu kühlen.
Das Problem, das Seehofer beheben will, ist, wie er es sieht, eine der großen Schwachstellen des in den vergangenen Jahren fleißig reformierten Asyl- und Ausländerrechts. Viele abgelehnte Asylbewerber reisen nicht freiwillig wieder aus. Der Staat muss die Rückführung übernehmen. Doch nach wie vor scheitern viele Abschiebungen, weil Pässe fehlen, Identitäten nicht geklärt werden können oder derjenige, der das Land verlassen soll, kurzfristig untertaucht.
Der Frust bei den Vollzugsbeamten ist groß, auch wenn die Behörden in den vergangenen Jahren effektiver geworden sind. Etwas mehr als 26.000 Rückführungen standen im vergangenen Jahr 31.000 gescheiterten Abschiebungen gegenüber. 8 000 der Abschiebungen scheiterten am Tag der geplanten Ausreise – entweder weil der Ausländer an seinem normalen Aufenthaltsort nicht angetroffen wurde oder weil er Widerstand leistete.
Um die Erfolgsquote zu erhöhen, reicht es nach Ansicht des Innenministers nicht aus, bestehendes Recht besser anzuwenden. Seehofer will mit neuen Paragrafen gegensteuern, den Vollzugsbeamten mehr Möglichkeiten geben. Es sei wichtig, argumentiert er gern, dass der Staat nicht nur rechtliche Prinzipien aufstelle, sondern diese auch durchsetze. Humanität und Ordnung – das sei der Leitgedanke des Gesetzes.
Seehofers Reformentwurf ist am Donnerstag in die Ressortabstimmung gegangen. Spätestens wenn er auch das Parlament erreicht, muss sich der Minister auf Widerspruch einstellen. SPD-Innenexperte Burkhard Lischka hält wenig von Seehofers Plänen. Es sei „wesentlich wichtiger, bestehende Vorschriften konsequent umzusetzen, als ständig neue Gesetze zu ersinnen“, sagte der Bundestagsabgeordnete.
Doch die Lust der SPD, einen neuen Asylstreit mit dem CSU-Minister auszutragen, ist in den Reihen der SPD begrenzt. Die Sozialdemokraten wollen vor der Europawahl lieber über Themen sprechen, mit denen sie glauben, ihre Wähler mobilisieren zu können. Die Grundrente etwa.
Dennoch dürfte Seehofers Gesetzesvorschlag noch einige Kontroversen auslösen. Besonders umstritten ist die Idee, die Anforderungen für den Ausreisegewahrsam zu senken und gewisse Ausreisepflichtige, etwa solche, bei denen eine erhöhte Gefahr des Abtauchens besteht, in regulären Gefängnissen unterzubringen.
Das lehnt die SPD ab. „Diese Menschen haben nichts verbrochen und gehören daher auch nicht in eine Justizvollzugsanstalt“, sagte SPD-Parteivize Ralf Stegner dem Handelsblatt. Der Europäische Gerichtshof sehe das genauso und habe klar entschieden, dass Abschiebe- und Strafhaft getrennt bleiben müssen. „Daran muss sich auch Horst Seehofer halten.“
Den Vorwurf, hiermit die Grenze zwischen Asyl- und Strafrecht zu verwischen, weist das Innenministerium entschieden zurück. Es gehe allenfalls darum, die Gebäude und das Personal der Justizvollzugsanstalten zu nutzen. Die Unterbringung solle so geregelt werden, dass Ausländer und Straftäter sich nie begegneten.
Hintergrund der Pläne sind fehlende Kapazitäten. Derzeit stehen bundesweit nur 490 Abschiebehaftplätze zur Verfügung. Zum Vergleich: In den 1990er-Jahren, als die Behörden nach dem Ende der Balkankriege, viele Flüchtlinge zurückschickten, gab es nach Zahlen des Innenministeriums allein in Berlin 400 Abschiebehaftplätze.
Das Problem haben auch die Länder erkannt: Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein wollen in den kommenden Jahren ihre Kapazitäten ausbauen. Doch bis es so weit ist, bleibt der Engpass bestehen.
Zusätzlich schlägt das Innenministerium für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, eine Wohnsitzauflage und Meldepflichten vor sowie ihnen eine elektronische Fußfessel anzulegen – ähnlich wie es bisher schon bei terroristischen Gefährdern geschieht. Davon betroffen wären beispielsweise Flüchtlinge, die aus einer Bürgerkriegsregion wie Syrien kommen und damit nicht abgeschoben werden können.
Auch das Vorhaben des Innenministeriums, Tippgeber, die gescheiterte Asylbewerber vor einer bevorstehenden Abschiebung warnen, mit Haftstrafen zu belegen, dürfte noch Diskussionen auslösen. Damit könnten auch Nichtregierungsorganisationen, die sich in der Fluchthilfe engagieren, ins Visier der Strafverfolger geraten.
Der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle warnt denn auch, das Strafrecht sei der falsche Ort, um Abschiebungen zu beschleunigen. „Oft genug scheitern diese nicht an NGOs, sondern daran, dass schlichtweg zu viele verschiedene Behörden zuständig sind.“ Hier sollten der Bund und die Länder die Zuständigkeiten straffen.
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