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Seehofer prüft Konsequenzen für Beamte mit einer AfD-Mitgliedschaft

Dienstag 12.Februar.2019 - 06:26
Die Referenz
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Berlin (Zeit) - Das Bundesinnenministerium prüft einem Bericht zufolge die Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaft und Beamtenstatus. Diese Frage werde häufiger an das Ministerium herangetragen, sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Deshalb habe er sein Ministerium gebeten, "diese Frage der Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen hinsichtlich der politischen Zurückhaltung, noch mal sehr genau für mich zu prüfen".

 

Ein Ergebnis soll demnach in vier bis acht Wochen vorliegen. "Die Prüfung gilt ganz generell, für Rechts- wie für Linksradikale, unabhängig von der jüngsten AfD-Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz", sagte Seehofer.

 

Der Verfassungsschutz hatte Mitte Januar die AfD insgesamt zum Prüffall erklärt. Genauer hinschauen will die Behörde bei der rechtsnationalen AfD-Vereinigung Der Flügel und bei der Jungen Alternative. Beide wurden als Verdachtsfall eingestuft und dürfen demnach mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Von einem Verdachtsfall spricht der Verfassungsschutz, wenn seiner Auffassung nach "hinreichend gewichtige Anhaltspunkte" dafür vorliegen, "dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt".

 

In den Beamtengesetzen für Bund, Länder und Kommunen ist ein sogenanntes Mäßigungsgebot für politische Aktivitäten festgeschrieben. "Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben", heißt es in Paragraf 60 Bundesbeamtengesetz und Paragraf 33 Beamtenstatusgesetz. Sie "dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei".  

 

FDP nennt Prüfung "längst überfällig"

 

Die Gesetze legen weiter fest, dass Beamte "ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen" haben. Sie müssen sich demnach "durch ihr gesamtes Verhalten" zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Ein Verbot politischer Betätigung bedeutet dies aber nicht. 

 

 

Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser nannte die Prüfung des Innenministeriums sinnvoll und "längst überfällig". Er kritisierte, dass sie nun "noch Wochen dauern soll". Es handele sich um eine wichtige Frage, auf die es bald Antworten geben müsse. Die Bürger hätten ein Anrecht darauf, "dass unsere Staatsdiener nicht nur auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, sondern auch nach seinen Grundsätzen handeln", sagte Strasser.

 

Auch die AfD begrüßte Seehofers Initiative. Seine Partei teile die Besorgnis des Innenministers, dass es möglicherweise Fälle gibt, in denen Beamte und andere Staatsangestellte Kontakte ins linksextreme Milieu pflegten. "Insbesondere Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes, die Mitglieder der SPD, der Grünen und der Linken sind, sollten auf mögliche Kontakte zum linksextremen und gewaltbereiten Antifa-Milieu überprüft werden", sagte AfD-Chef Jörg Meuthen

 

AfD-Gutachter warnte Beamte mit Parteimitgliedschaft

 

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Staatsrechtler Dietrich Murswiek in einem Gutachten für die AfD gewarnt, dass eine Parteimitgliedschaft den Beamtenstatus gefährden könne. Im Falle einer Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz müsse "jedem Beamten, Soldaten oder Angestellten im öffentlichen Dienst dringend geraten werden", sich von verfassungsfeindlichen Kräften innerhalb der Partei "entschieden abzugrenzen und sich für eine verfassungsmäßige Ordnung der Partei einzusetzen". 

 

Wenn ein Beamter seine dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue verletzte, drohten ihm demnach Disziplinarmaßnahmen oder sogar eine Entlassung. Die Entscheidung darüber würde in der Regel die jeweilige Behörde treffen, schrieb Murswiek. Würde ein Beamter gegen seine Entlassung klagen, müsste das zuständige Arbeits- oder Verwaltungsgericht entscheiden. 

 

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte von Beamten, die bei Wahlen für die AfD kandidieren, eine Distanzierung vom rechtsnationalen Flügel um den Thüringer Landeschef Björn Höcke verlangt. "Jeder Beamte schwört auf die Verfassung. Dieser Eid verpflichtet, sich an Regeln zu halten. Er verträgt sich nicht mit Zweifeln des Verfassungsschutzes am rechtsnationalen Flügel um Björn Höcke", sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow im Januar dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

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