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Registrieren von Asylbewerbern nur noch in Verbindung mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

Dienstag 05.Februar.2019 - 05:28
Die Referenz
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Berlin (RND/Dpa) - Während der Mehrfachanmeldung von Flüchtlingen mit falschen Identitäten inzwischen ein Riegel vorgeschoben wurde, kann Niedersachsen Umfang und Schaden früherer Fälle von Sozialbetrug durch Asylbewerbern nicht beziffern. Zwar habe es 2017 insgesamt 880 Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Flüchtlinge gegeben. 

 

In welchem Umfang dabei Mehrfachidentitäten eine Rolle spielten, werde in der Kriminalstatistik aber nicht erfasst, teilte das Innenministerium in Hannover mit. Nach dem großen Flüchtlingszuzug waren 2016 Hunderte Verdachtsfälle von Mehrfachanmeldungen unter unterschiedlichen Namen aufgetaucht. Flüchtlinge landeten vor Gericht, weil sie mehrfach Geld kassiert hatten.

 

Nach Angaben des Innenministeriums wird das Registrieren von Asylbewerbern seit Juni 2016 nur noch in Verbindung mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgenommen. Bedeutet: Es werden in den Standorten der Landesaufnahmebehörde Fingerabdrücke und ein Foto genommen. Da die erfassten Daten mit vorhandenen Daten abgeglichen werden, fallen Mehrfachidentitäten idealerweise sofort auf. 

 

Auch von früher registrierten Flüchtlingen wurden inzwischen Fingerabdrücke genommen. Dass manche von ihnen dennoch weiter mit Aliasidentitäten unterwegs sind, zeigte sich im Januar bei einem Strafprozess am Landgericht Hannover. Der angeklagte Sudanese hatte offenbar fünf weitere Identitäten verwendet, wie der Richter feststellte.

 

Nahezu alle niedersächsischen Ausländerbehörden hatten erst in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres das technische Equipment erhalten, um selber eine erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen und Fingerabdrücke zu erfassen und zu verarbeiten. Die verbleibenden Ausländerbehörden sollen in diesem Jahr entsprechende Geräte erhalten. 

 

Weiterhin setzt die Landesaufnahmebehörde besonders geschulte Sachbearbeiter ein, die Mehrfachidentitäten erkennen und bearbeiten und als Ansprechpartner für andere Behörden dienen. Zudem wurden bereits Anfang 2017 alle Behörden, die für das Gewähren von Leistungen an Flüchtlinge zuständig sind, dies nur bei Menschen zu tun, die bereits erkennungsdienstlich behandelt wurden, betonte das Ministerium.

 

Um den Umgang mit Mehrfachidentitäten hatte es 2016 und 2017 in Niedersachsen Streit gegeben, weil die Landesaufnahmebehörde trotz Hunderter von einer Mitarbeiterin entdeckter Verdachtsfälle diese nur zögerlich angegangen war. 

 

Weil es sich fast ausschließlich um Sudanesen handelte, hatte der Behördenchef aus Angst vor dem Vorwurf der Diskriminierung nicht einseitig gegen eine Volksgruppe vorgehen wollen. Schließlich sichtete die Polizei die Aktenordner mit 520 Verdachtsfällen. Es folgten etliche Prozesse gegen ertappte Identitätsschummler, so wurde ein Sudanese, der 21.700 Euro zu Unrecht kassiert hatte, in Hannover zu einer Bewährungsstrafe und gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

 

Unterdessen will die Bundesregierung den Austausch von Daten über Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge zwischen den verschiedenen Behörden erleichtern. Das Bundeskabinett beschloss in der vergangenen Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf. Name und Registrierungsnummer im Ausländerzentralregister sollten künftig stets gemeinsam übermittelt werden. So soll zum Beispiel verhindert werden, dass Menschen etwa mit arabischen Namen in unterschiedlicher Schreibweise registriert und die Einträge nicht miteinander in Verbindung gebracht werden können.

 

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