Herausgegeben vom CEMO Centre - Paris
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Die Zahl der Verfahren mit Bezug zu islamistischem Terror nimmt ab

Freitag 18.Januar.2019 - 03:57
Die Referenz
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Berlin (Welt) - Die Fälle islamistisch motivierten Terrors in Deutschland nahmen im vergangenen Jahr leicht ab. Das gab Generalbundesanwalt Peter Frank in Karlsruhe bekannt: Im Jahr 2018 sind demnach in diesem Bereich 865 Verfahren angelaufen, also rund 16 Prozent weniger als mit 1031 Verfahren im Vorjahr.

„2018 war ruhiger als die Jahre zuvor. An der Bedrohungslage hat sich aber nichts geändert“, sagte Frank mit Blick auf die Arbeit der Bundesanwaltschaft während der vergangenen zwölf Monate. Man müsse sich weiter auf komplexe Anschläge vorbereiten.

Besonders schwierig ist die Aufarbeitung mutmaßlicher Mitgliedschaften bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Hier standen die Strafverfolger vor völlig neuen Problemen, insbesondere was die sogenannten IS-Frauen betrifft. Wann ist juristisch die entscheidende Schwelle überschritten: Bereits beim Führen eines alltäglichen Lebens gemeinsam mit der Terrorgruppe? Beim Gründen einer Familie mit einem IS-Kämpfer?

Generalbundesanwalt Peter Frank sagte hierzu, dass die Rechtslage inzwischen klarer sei und sich die Frauen aktiv und direkt für den IS – etwa als Werberinnen – engagieren müssten, damit entsprechend weitere juristische Schritte unternommen würden. 2018 wurden laut Bundesanwaltschaft fünf Haftbefehle gegen Frauen des IS ausgestellt, es kam zu zwei Anklagen.

WELT hatte ausführlich über die schwierige Strafverfolgung in diesem Bereich berichtet, der Generalbundesanwalt unterstrich noch einmal, dass die Klärung der Rechtslage hier im vergangenen Jahr „eine zentrale Position“ eingenommen habe.

Die Zahl sogenannter Gefährder bezifferte Frank auf derzeit rund 760. Dies sind Personen, die noch keine schweren Straftaten begangen haben, von denen Strafverfolger und Polizei aber glauben, dass sich dies in Zukunft ändern könnte, sie gar zu Terroristen würden.

Die Bundesanwaltschaft beschäftigte sich neben dem islamistischen Terrorismus insbesondere mit Fällen des Links- und Rechtsextremismus. Den Fall der Gruppe „Revolution Chemnitz“ sieht der Generalbundesanwalt „mit Sorge“. Nach den Festnahmen im Oktober liefen derzeit weitere Auswertungen.

Insbesondere die Bedeutung überregionaler Verbindungen der Gruppierung ist weiter hochinteressant für die Strafverfolger. Ebenso die Frage, wie sich die Gruppe derart schnell mobilisieren konnte. Wann genau der Fall Chemnitz also seinen Ursprung nahm, sei weiter „Gegenstand der Ermittlungen“. Insgesamt sprach der Generalbundesanwalt davon, dass es in diesem Komplex „neue Erkenntnisse“ gebe.

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