Der Bundestag stuft die Maghreb-Länder und Georgien als sichere Herkunftsstaaten ein
Berlin (Welt) - Die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien sowie Georgien sollen als sichere Herkunftsländer gelten. Der Bundestag stimmte am Freitag mit einer Mehrheit von 509 Stimmen einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition zu. Einzig Vertreter der Fraktionen der Grünen und der Linkspartei sprachen sich am Freitag im Plenum gegen den Entwurf der Bundesregierung aus. Mit Nein votierten 138 Abgeordnete. Vier Parlamentarier enthielten sich.
Der Einstufung muss aber auch der Bundesrat noch zustimmen. Wegen der Mehrheit der von Grünen mitregierten Länder ist das aber fraglich. Bei Asylbewerbern aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten gilt für die Behörden in der Regel, dass ihr Antrag auf Schutz unbegründet ist. Asylverfahren werden nach Auffassung der Koalition dadurch beschleunigt.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte bei der vorangegangenen Debatte für diesen Schritt geworben. Damit würden die Asylverfahren für Menschen aus jenen Ländern beschleunigt, zudem könnten sie bei einer Ablehnung schneller zurückgeführt werden, sagte Seehofer bei der Debatte über den Gesetzentwurf. Der Innenminister argumentierte mit den ohnehin sehr niedrigen Erfolgsaussichten für Asylbewerber aus den vier betroffenen Ländern. So habe die Anerkennungsquote 2018 für Menschen aus Algerien 1,2 Prozent betragen, für Menschen aus Marokko 2,3 Prozent. Aus Tunesien seien 1,9 Prozent der Asylanträge positiv beschieden worden, aus Georgien nur 0,3 Prozent.
Seehofer fügte als positives Beispiel das Verfahren mit den Westbalkan-Staaten an: Hier sei durch die Anerkennung als sichere Herkunftsstaaten der „missbräuchliche Asylanspruch“ deutlich zurückgedrängt worden. Zugleich hob er hervor, der individuelle Anspruch auf Asyl bleibe erhalten. Das geplante Gesetz gebe zugleich den Behörden mehr Zeit für die Bearbeitung der Anträge von „wirklich Schutzbedürftigen“ sowie für deren Integration.
Der Gesetzentwurf sei Teil der gesamten Migrationspolitik, zu der auch das kurz vor Weihnachten vom Kabinett beschlossene Fachkräftezuwanderungsgesetz gehöre, sagte Seehofer weiter. Dieses eröffne einen legalen Zuwanderungsweg für Fachkräfte, die in der Wirtschaft gebraucht würden.
Auch die SPD warb für den Gesetzentwurf. Der Abgeordnete Helge Lindh sagte bei der Debatte, die Regelung sei wichtig, um bei den Menschen aus diesen Ländern „nicht falsche Hoffnungen“ auf eine Zukunft in Deutschland zu wecken.
Ein Gesetz zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sicher war schon in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen worden, aber im Bundesrat an den Grünen gescheitert. Die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg sagte, ihre Partei werde nicht ihr Fähnchen nach dem Wind richten. Die Fraktion werde bei dem Thema nicht einlenken. Die Einstufung löse keine Probleme. Für die Linke betonte Ulla Jelpke, in den vier Staaten gebe es gravierende Menschenrechtsverletzungen.
Im Bundesrat war die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten stets heftig umstritten. Die Erweiterung der Liste um die Maghreb-Staaten ist dort bereits einmal gescheitert. Derzeit haben die von Grünen mitregierten Länder gemeinsam mit dem von SPD und Linken regierten Brandenburg eine Mehrheit von 41 der 69 Stimmen. Selbst bei einer Zustimmung von Baden-Württemberg, wo die sicheren Herkunftsstaaten im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart wurden, bleibt es bei der knappsten Mehrheit von 35 Stimmen für die potenziellen Gegner der Einstufung.
Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten und Georgien sind in der deutschen Gesamtstatistik eine Minderheit. Von rund 174.000 Asylanträgen von Januar bis Ende November 2018 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 3400 von Menschen aus Tunesien, Algerien und Marokko sowie knapp 4000 von Georgiern gestellt. Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei sagte, bis Jahresende 2018 seien es aus allen vier Ländern 9355 Anträge gewesen.